Schul- und Inklusionsbegleitung in der Region Neubrandenburg und Neustrelitz
Kinder und Jugendliche, bei denen Einschränkungen festgestellt werden, sollen in ihrer Entwicklung unterstützt werden. Pedro Citoler
Das Angebot der Schul- und Inklusionsbegleitung nach dem SGB IX richtet sich an Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen oder die, die von einer Behinderung bedroht sind, und einen Bedarf an Teilhabeleistung im Bereich Schule, Kita oder Hort haben. Es richtet sich auch an Kinder und Jugendliche, die zusätzlich zu einer seelischen Beeinträchtigung auch eine geistige, körperliche oder Sinnesbeeinträchtigung haben.
Das Angebot der Schul- und Inklusionsbegleitung nach dem SGB VIII richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Beeinträchtigung.
Die Leistung strebt eine größtmögliche Selbständigkeit unter Berücksichtigung der Selbstbestimmung der Kinder und Jugendlichen an. Jedem Kind und Jugendlichen soll ein Weg ohne zusätzliche Hilfe geebnet werden. Benachteiligte Kinder und Jugendliche sollen eigene Stärken erkennen und Perspektiven für sich erschließen.
Schul- und Inklusionsbegleitungen sollen keine Lerninhalte vermitteln, sondern Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe am Unterricht sowie im Kita- und Hortalltag ermöglichen.
Zu den Aufgaben der Schul- und Inklusionsbegleitung zählen:
- die soziale Unterstützung - z. B. Förderung zum Aufbau und Erhalt von Kontakten, Unterstützung bei der Kommunikation (inkl. Der Nutzung von Hilfsmitteln)
- die emotionale Unterstützung - z. B. Loben und Motivieren, Erklären von Verhalten, Einhalten von Regeln, Hilfe in krankheitsbedingten Stresssituationen z.B. durch Schaffung von Auszeiten, Rückzugsmöglichkeiten,
- Unterstützung im Bereich des Lernens - z. B. Organisation des Arbeitsplatzes, Hilfe beim Bereithalten von Unterrichtsmaterialien, Vertiefung und Wiederholung von Lerninhalten, Ersatzleistungen aufgrund körperlicher Funktionseinschränkungen
- grundpflegerischen Unterstützungsleistungen - z. B. bei der Nahrungsaufnahme oder bei Toilettengängen (Behandlungspflegerische Leistungen werden nicht erbracht)
Um die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe sichern zu können, zählen zu den Veranstaltungen der Einrichtungen auch Klassenfahrten, Wandertage, freiwillige Arbeitsgemeinschaften u. W., die nicht im unmittelbaren Umfeld der Schule, der Kita oder dem Hort durchgeführt werden, sofern die Zustimmung des Leistungsträgers vorliegt.
Hinweise:
Das Angebot nach dem SGB IX startet voraussichtlich zu Schuljahr 2025/ 2026.
Das Angebot wird in den Einrichtungen in Neubrandenburg und Neustrelitz mit einem jeweiligen Umkreis von 30 Km erbracht.
Rechtliche Grundlagen:
- § 35a SGB VIII - Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung
- § 2 SGB IX - Behinderungsbegriff
- § 99 SGB IX - Leistungsberechtigung
- § 112 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 75 SGB IX - Teilhabe an Bildung (Schule)
- § 113 Abs. 2 Nr. 2 und 3 i. V. m § 78 SGB IX - Soziale Teilhabe (Kita und Hort)
Da sich der Dienst aktuell im Aufbau befindet freuen wir uns jederzeit über Bewerbungen.