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        für Kinder u. Jugendliche in Schule, Kita, Hort

        Schul- und Inklusionsbegleitung in der Region Neubrandenburg und Neustrelitz

        Wir machen es uns zur Aufgabe alle Menschen dabei zu unterstützen die eigenen Wünsche und Ziele im Leben zu erreichen und umzusetzen. Der Grundstein dafür wird in der Kita, in der Schule und im Hort gelegt. Hier werden die Fähigkeiten erworben, die später wichtig sind, um ein glückliches und erfülltes Leben zu leben.

        Jugendliche01Kinder und Jugendliche, bei denen Einschränkungen festgestellt werden, sollen in ihrer Entwicklung unterstützt werden. Pedro Citoler

        Das Angebot der Schul- und Inklusionsbegleitung nach dem SGB IX richtet sich an Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen oder die, die von einer Behinderung bedroht sind, und einen Bedarf an Teilhabeleistung im Bereich Schule, Kita oder Hort haben. Es richtet sich auch an Kinder und Jugendliche, die zusätzlich zu einer seelischen Beeinträchtigung auch eine geistige, körperliche oder Sinnesbeeinträchtigung haben.

        Das Angebot der Schul- und Inklusionsbegleitung nach dem SGB VIII richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Beeinträchtigung.

        Die Leistung strebt eine größtmögliche Selbständigkeit unter Berücksichtigung der Selbstbestimmung der Kinder und Jugendlichen an. Jedem Kind und Jugendlichen soll ein Weg ohne zusätzliche Hilfe geebnet werden. Benachteiligte Kinder und Jugendliche sollen eigene Stärken erkennen und Perspektiven für sich erschließen.

        Schul- und Inklusionsbegleitungen sollen keine Lerninhalte vermitteln, sondern Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe am Unterricht sowie im Kita- und Hortalltag ermöglichen.

        Zu den Aufgaben der Schul- und Inklusionsbegleitung zählen:

        • die soziale Unterstützung - z. B. Förderung zum Aufbau und Erhalt von Kontakten, Unterstützung bei der Kommunikation (inkl. Der Nutzung von Hilfsmitteln)
        • die emotionale Unterstützung - z. B. Loben und Motivieren, Erklären von Verhalten, Einhalten von Regeln, Hilfe in krankheitsbedingten Stresssituationen z.B. durch Schaffung von Auszeiten, Rückzugsmöglichkeiten,
        • Unterstützung im Bereich des Lernens - z. B. Organisation des Arbeitsplatzes, Hilfe beim Bereithalten von Unterrichtsmaterialien, Vertiefung und Wiederholung von Lerninhalten, Ersatzleistungen aufgrund körperlicher Funktionseinschränkungen
        • grundpflegerischen Unterstützungsleistungen - z. B. bei der Nahrungsaufnahme oder bei Toilettengängen (Behandlungspflegerische Leistungen werden nicht erbracht)

        Um die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe sichern zu können, zählen zu den Veranstaltungen der Einrichtungen auch Klassenfahrten, Wandertage, freiwillige Arbeitsgemeinschaften u. W., die nicht im unmittelbaren Umfeld der Schule, der Kita oder dem Hort durchgeführt werden, sofern die Zustimmung des Leistungsträgers vorliegt.

        Hinweise:

        Das Angebot nach dem SGB IX startet voraussichtlich zu Schuljahr 2025/ 2026.

        Das Angebot wird in den Einrichtungen in Neubrandenburg und Neustrelitz mit einem jeweiligen Umkreis von 30 Km erbracht.

        Rechtliche Grundlagen:

        • § 35a SGB VIII - Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung
        • § 2 SGB IX - Behinderungsbegriff
        • § 99 SGB IX - Leistungsberechtigung
        • § 112 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 75 SGB IX - Teilhabe an Bildung (Schule)
        • § 113 Abs. 2 Nr. 2 und 3 i. V. m § 78 SGB IX - Soziale Teilhabe (Kita und Hort)

        Da sich der Dienst aktuell im Aufbau befindet freuen wir uns jederzeit über Bewerbungen.

        Informationen für Bewerberinnen und Bewerber

        Informationen für Bewerber_innen als Inklusionbegleitung

        zwei Kinder beim SchaukelDamit Kinder über sich hinauswachsen können. Über Ihre Bewerbung freuen wir uns. Foto: KNA / Oppitz

        Das kommt auf Sie zu

        • Begleitung eines Kindes mit Besonderheiten im sozial-emotionalen Bereich
        • Stärkung in seinem Alltag in der Schule, im Hort oder in der Kita
        • Unterstützung im Umgang mit Emotionen und in Konfliktsituationen
        • Hilfestellung geben bei der Einhaltung von Regeln und Grenzen
        • Dokumentation des Alltags und das Schreiben von Wochenberichten
        • Zusammenarbeit mit pädagogischem Personal und Eltern

        Das macht uns aus

        • Offene, teambezogene Dienstgemeinschaft
        • Vergütung nach den Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der Caritas mit
          Jahressonderzahlung
        • Zusätzlich 6 % vom Bruttolohn für Ihre Altersversorgung (KZVK)
        • Regelmäßige Fortbildung, Teamsitzungen und Supervision
        • 30 Tage Regelurlaub (32 Tage 2025), Heilig Abend und Silvester zusätzlich frei
        • Attraktive Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
        • Persönliches Gesundheitsbudget für Präventionskurse und Massagen
        • Eine Fortführung des Projekts wird angestrebt. (Befristung für 12 Monate)

        Das macht Sie aus

        • Einfühlungsvermögen/Flexibilität/Zuverlässigkeit/Belastbarkeit
        • pädagogisches Verständnis
        • Freude im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
        • Führerschein, PKW von Vorteil
        • PC bzw. Laptop sowie Umgang mit Excel, Word und Outlook
        • Anerkennung und Umsetzung unseres christlichen Leitbildes 

         

        Aufgaben einer Inklusionsbegleitung (Nicht-Fachkraft)

        Zwei Jungen sitzen auf einer Bank.Damit Kinder mit Zuversicht ins Leben gehen. Auf Ihre Bewerbung freuen wir uns. Foto: Fotolia/kikovic

        Ersetzend / Übernahme von Handlungen (Nicht Fachkraft)

        • Die Begleitung plant und strukturiert Aufgaben stellvertretend z. B.legt die Begleitung fest, in welcher Reihenfolge Aufgaben bearbeitet werden und setzt Zwischenziele
        • Führen von Wegen

          Der Begleiter führt das Kind, den Jugendlichen, durch das Schulgebäude (z. B. führt das Kind zur Toilette, zum Unterrichtsraum und gleicht die mangelnde Orientierung aus)

        • Die Begleitung trägt Materialien, weil das Kind, der Jugendliche körperlich und koordinativ nicht dazu in der Lage ist (Tragen der Schultasche oder der Materialien, Tragen des Heftes oder des Tablets)
        • Die Begleitung unterstützt beim Gehen oder ersetzt den Gehprozess vollständig (z. B. Kind hält sich an der Begleitung fest oder wird im Rollstuhl geschoben oder getragen)
        • Hilfe bei Treppengängen
        • Unterstützung beim Benutzen von Hilfsmitteln zur Fortbewegung (Gehhilfen, Rollstuhl)
        • Hilfe beim Überwinden von Hindernissen
        • Übernahme der Körperpflege
          Die Begleitung begleitet zu Toilette und übernimmt ggf. Hilfe bei der Kleidung oder Hygiene (z. B. Vollständige Unterstützung beim Gang zur Toilette, beim Sauberhalten oder beim Inkontinenzmaterialversorgung)
        • Hilfe beim An- und Ausziehen

          Die Begleitung zieht das Kind, den Jugendlichen in der Schule, z. B. nach dem Sportunterricht um oder hilft beim Schließen und Öffnen von Knöpfen und Reißverschlüssen

        • Stellvertretung bei schulischen Aufgaben mit Alltagsbezug
          Die Begleitung übernimmt das Aufräumen oder Putzen im Rahmen von Projektunterricht oder AG´s, wenn das Kind oder der Jugendliche dies motorisch oder kognitiv nicht umsetzen kann.

         

        Aufgaben einer Inklusionsbegleitung (Fachkraft)

        Junge mit Behinderung beim Skateboardfahren mit FreundDamit Jugendliche ihr Potential ausschöpfen können. Über Ihre Bewerbung freuen wir uns. Foto: KNA / Oppitz

        Anleitung / Befähigung (Fachkraft)

        • Unterstützung bei der Alltagsstrukturierung durch eine Tages- und Wochenstruktur gemeinsam erstellen und regelmäßig reflektieren.
          z.B. die Begleitung hilft einen Wochenplan auszufüllen, Aufgaben einzuordnen und Pausen zu planen
        • Anleitung bei der Aufgabenbewältigung durch die Unterleitung der Aufgabe in überschaubare Schritte, 
          z.B. Mathehausaufgabe wird in drei kleine Teilziele gegliedert, die nacheinander bearbeitet werden
        • Förderung der Impuls- und Stressregulation:

          durch die Nutzung von Ruhe- oder Rückzugsangeboten bei Überforderung (z.B. Vereinbaren eines Signals wann sich das Kind in eine Rückzugsecke oder -raum begeben kann)

        • Förderung des Umgangs mit Belastungssituationen
          durch die Vermittlung von Strategien zur Emotionsregulation z. B. durch Übungen der Atemregulation oder das Verwenden einer Emotionsskala im Klassenzimmer
        • Anpassung des Unterrichtsmaterials
          Bereitstellung leicht handhabbarer Materialien, die das Kind in der Schule verwenden kann, z. B. große, griffige Stifte oder spezielle Scheren, Anleitung für den effektiven Einsatz der Materialien
        • Feedback und Reflexion
          zur Förderung des Bewusstseins für die eigenen Fähigkeiten und Fortschritte
        • Beobachtung und Frühwarnzeichen erkennen
          Achtsame Beobachtung von Anzeichen des Unwohlseins, z. B. Müdigkeit, Schmerzen, Kreislaufprobleme,
          bei Bedarf sofortige Benachrichtigung des Schulpersonals oder der Eltern, um angemessen reagieren zu können
        • Unterstützung bei der Nutzung von Hilfsmitteln, 
          z. B. Gehhilfen oder orthopädischen Einlagen
        • Ansprechpartner
        Herr Fabian Schulz
        Bereichsleitung
        +49 395 58145-65
        +49 395 58145-65
        fabian.schulz@caritas-im-norden.de
        Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e.V.
        Heidmühlenstraße 17
        17033 Neubrandenburg
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