Rechtliche Betreuung in Betreuungsvereinen
Geistige oder körperliche Einschränkungen, psychische Erkrankungen oder Demenz im Alter können dazu führen, dass Personen nicht mehr in der Lage sind, sich ohne Unterstützung um ihre eigenen Belange zu kümmern. In solchen Fällen bestellt das Betreuungsgericht rechtliche Betreuer, die sowohl beruflich als auch ehrenamtlich tätig sein können.
Unterstützung von Angehörigen
Die sechs mecklenburgischen Betreuungsvereine des Caritasverbandes für das Erzbistum Hamburg sind in diesem Bereich besonders aktiv. Sie übernehmen selbst gesetzliche Betreuungsaufgaben durch professionelle Kräfte und unterstützen sowie begleiten ehrenamtliche Betreuer. Etwa ein Drittel der gesetzlichen Betreuungen werden in Mecklenburg ehrenamtlich geführt, häufig auch von Familienangehörigen. Gemäß Gesetz ist es die Aufgabe der Betreuungsvereine, diese Familienangehörige und andere ehrenamtliche Betreuer zu unterstützen. Da viele caritative Vereine aus dem Ehrenamt entstanden sind, haben sie einen besonderen Bezug zu diesem gesetzlichen Auftrag. Sie unterstützen ehrenamtliche Betreuer durch umfassende Einarbeitung, individuelle Beratung, regelmäßige Fortbildungen, den vertraulichen Austausch von Erfahrungen und bei Krisensituationen.
Aufgaben
Zu den Aufgaben im Rahmen einer rechtlichen Betreuung gehören unter anderem:
- Vermögensverwaltung
- Behördenangelegenheiten
- Gesundheitssorge
- Aufenthaltsbestimmung
Weitere Informationen in den Betreuungsvereinen vor Ort
Wenn Sie mehr Informationen zu rechtlicher Betreuung benötigen, können Sie sich gerne an unsere Betreuungsvereine in Wismar, Schwerin, Rostock, Güstrow, Waren oder Neubrandenburg wenden.