Kirchliches Arbeitsrecht
Die Arbeit erfolgt auf der Basis des kirchlichen Arbeitsrechts. Es betont die gemeinsame Verantwortung aller, die für die Caritas arbeiten, als eine Dienstgemeinschaft. Dieses Miteinander drückt sich schon in der Wortwahl aus. In der Caritas gibt es Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter statt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Arbeitgeber heißen Dienstgeber und die Arbeitsverhältnisse werden als Dienstverhältnisse bezeichnet.
Die Caritas pflegt einen partizipativen Führungsstil. Dienstnehmer und Dienstgeber verpflichten sich, innerhalb der Dienstgemeinschaft zu einer vertrauensvollen Atmosphäre beizutragen. Diese zeichnet sich aus durch Respekt vor der Persönlichkeit des Einzelnen, durch partnerschaftliche Zusammenarbeit und durch konstruktives Austragen von Konflikten.
Unser Tarif: Die AVR
Auf der Basis dieses Selbstverständnisses hat die Caritas ein eigenes Tarifwerk entwickelt, in dem die Arbeitsbedingungen geregelt sind. Die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) des Deutschen Caritasverbandes erarbeitet und beschlossen. In der Kommission sitzen gleich viele Vertreterinnen und Vertreter der Mitarbeiter- und der Dienstgeberseite. Beschlüsse zur Änderung der Arbeitsbedingungen können nur mit einer Dreiviertelmehrheit der Mitglieder jeder Kommission gefasst werden.
Die Tarife der Mitarbeitenden in Kirche und Caritas orientieren sich in ihrer Höhe an den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes. Dabei liegen die Vergütungen im caritativen Dienst in der Regel über denen, die im nicht-kirchlichen Bereich aufgrund von Tarifverträgen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften gezahlt werden.
Faktenblätter
Ausführliche Informationen zum Verdienst in ausgewählten Berufsgruppen der Pflege und im Sozial- und Erziehungsdienst sind in den jeweiligen Faktenblättern zusammengestellt.
Für Dienstorte in Hamburg und Schleswig-Holstein gelten die Bestimmungen der Region Ost - Tarifgebiet West. Für Dienstorte in Mecklenburg: gelten die Bestimmungen der Region Ost - Tarifgebiet Ost.
Urlaub
Alle Mitarbeitenden haben 30 Tage Urlaub im Jahr (bei einer 5-Tage-Woche) und zusätzlich Heilig Abend und Silvester frei. Mitarbeitende in Schichtarbeit erhalten bis zu 3, Mitarbeitende in Wechselschicht bis zu 5 zusätzliche Urlaubstage. Mitarbeitende, die nach Anlage 2 AVR eingruppiert sind, erhalten außerdem einen AZV-Tag (Arbeitszeitverkürzungstag). Bei bestimmten Anlässen werden Mitarbeitende bei Fortzahlung der Bezüge von der Arbeit freigestellt.
Betriebliche Altersvorsorge
Für eine gute Altersvorsorge wird jede_r Mitarbeiter_in zusätzlich bei der KZVK (Kirchliche Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands) rentenversichert. So erhalten Sie später neben der gesetzlichen Rente noch eine Betriebsrente. Der Beitragssatz beträgt ab dem 01.01.2020 6 % des Bruttoentgelts - davon trägt 0,4 % die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter und 5,6 % die Caritas.
Informationen zur KZVK und ihren Leistungen finden Sie unter www.kzvk.de/versicherte.
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Die Caritas im Norden fördert die Gesundheit der Mitarbeitenden durch das Angebot von Gesundheitstagen. Außerdem wird die Teilnahme an Präventionskursen finanziell und durch Freistellung gefördert.
Seelsorgliche Gesprächspartner_innen
Die Caritas im Norden bietet allen Mitarbeitenden die Möglichkeit, persönliche Belange und Themen vertraulich in einem Gespräch mit einer Seelsorgerin oder einem Seelsorger zu bedenken und zu besprechen.
Berufliche Weiterentwicklung
Die Caritas unterstützt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihrer fachlichen, persönlichen und religiösen Weiterbildung. Sie sichert Männern und Frauen gleiche Chancen beruflicher Entwicklung.
Weitere Infos
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Arbeiten bei der Caritas gibt es auf den Seiten des Deutschen Caritasverbandes.
1000 neue Chancen
Die Caritas als Arbeitgeber
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