Barrierefreiheitserklärung
Namentlich sind dies die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie des ab dem 28. Juni 2025 geltenden Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist derzeit teilweise barrierefrei mit den Anforderungen der Erfolgskriterien der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA sowie den zukünftigen Anforderungen des BFSG vereinbar.
Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit
Diese Erklärung basiert auf einer Selbstbewertung unter Verwendung automatisierter Prüfwerkzeuge sowie ergänzender manueller Tests. Die letzte Überprüfung fand im Juni 2025 statt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte und Funktionen sind derzeit nicht vollständig barrierefrei. Ihre Behebung ist für das Jahr 2025 vorgesehen.
Barriere: PDF-Dokumente
Beschreibung:
Viele PDF-Dokumente entsprechen nicht den Anforderungen an barrierefreie Dokumente. Es fehlen sinnvolle Alternativtexte, eine logische Lesereihenfolge, korrekte Linkauszeichnungen und semantische Strukturierungen. Dies betrifft insbesondere Dateien, die vor dem 28.06.2025 veröffentlicht wurden.
Maßnahmen:
Ab dem 28.06.2025 werden neue Dokumente grundsätzlich barrierefrei erstellt. Maßgabe hierfür ist die Barrierefreiheitsprüfung in Adobe® Acrobat. PDF-Dokumente sind dann logisch getaggt, folgen einer sinnvollen Lesereihenfolge und enthalten Alternativtexte für alle bedeutungstragenden Bilder. Gemäß BFSG werden vor dem 28.06.2025 hochgeladene PDF-Dokumente nicht eigens nachgearbeitet, aber im Verlaufe normaler Aktualisierung auf den barrierefreien Stand gebracht.
Zeitplan:
Laufend, vollständige Umsetzung ab Mitte 2025.
Barriere: Kontraste nicht ausreichend
Beschreibung:
Infolge einer Neuentwicklung des visuellen Gesamtauftritts der Caritas im Norden wurde neben den caritastypischen Farben rot (#CC1E1C), weiß (#FFFFFF) und schwarz (#000000) bzw. grau noch eine weitere Akzentfarbe ausgewählt, eine Art Taubengrau (#83929b). Diese Farbe verfügt über nicht ausreichende Kontraste zu weiß und zu unserem verwendeten Caritas-Rot. Gleichwohl sind in dieser Farbe die Haupt-Navigation und der Link-Bereich am Fuß jeder Seite ("Footer") gehalten.
Außerdem ist die Darstellung von Formularen hinsichtlich ihrer Kontraste nicht barrierefrei.
Maßnahmen:
Für die Formulare ist die Änderung bereits konzipiert und wird in Kürze technisch umgesetzt werden. Hinsichtlich des Taubengrau steht eine Entscheidung der Direktion noch aus.
Zeitplan:
Die Umsetzung der Farben in barrierefreie Kontraste wird hinsichtlich der Formulare bis September 2025 und hinsichtlich des Taubengrau im Laufe des Jahres 2025 erfolgen.
Barriere: Videos ohne Untertitel
Beschreibung:
Einige eingebettete oder verlinkte Videos enthalten gesprochene Sprache, aber keine Untertitel oder keine textbasierten Alternativen. Darüber hinaus fehlen bei rein visuellen Inhalten ergänzende beschreibende Texte.
Maßnahmen:
Erstellung und Einbindung von Untertiteln bzw. Transkripten. Der Webauftritt caritas-im-norden.de bettet Videos ausschließlich über YouTube ein. Für von uns selbst erstellte Videos wird ab 28.06.2025 eine Untertitelung in deutscher Sprache vorliegen. Stammen die Videos vom Deutschen Caritasverband e.V. oder von anderen Caritas- oder Sozialverbänden, prüfen wir, ob die Medien barrierefrei zugänglich sind und weisen gegebenenfalls die Anbieter auf diesen Mangel hin.
Zeitplan:
Behebung im Jahr 2025.
Barriere: Bilder und grafische Inhalte
Beschreibung:
Einige Bilder und Logos sind nicht mit geeigneten Alternativtexten oder ausreichend sprechenden Linktexten versehen. Zudem sind verlinkte oder inhaltstragende Bilder nicht korrekt gekennzeichnet. Einzelne grafische Inhalte weisen ein zu geringes Kontrastverhältnis zum Hintergrund auf. Einige Bild-Banner enthalten noch Text, werden dann aber im Alternativtext beschrieben.
Maßnahmen:
Es wurden bereits Maßnahmen ergriffen, um die mehr als 2.400 auf dem Webauftritt bereitgestellten Bilder mit Alternativtexten zu versehen. Weit mehr als 95 % aller informationstragenden Bilder enthalten bereits Alternativtexte. Wir bemühen uns laufend um Vervollständigung. Nachträgliche Auszeichnung von Alternativtexten und Anpassung der Kontraste sowie weitgehende Ersetzung von Grafiken mit Text im Bild.
Zeitplan:
Behebung im Jahr 2025.
Barriere: Leichte Sprache
Beschreibung:
Es stehen aktuell nur wenige Inhalte in leichter Sprache und keine in Deutscher Gebärdensprache zur Verfügung. Ein Beschwerdeformular steht in einfacher Sprache zur Verfügung. Hierüber können auch Vorschläge zur Verbesserung unseres Angebots oder unserer Kommunikation eingereicht werden.
Das von uns verwendete Redaktionssystem übersetzt Abkürzungen und auch einige komplizierte Begriffe im Quelltext, sodass von einem Assistenzsystem anstelle der Abkürzung das abgekürzte Wort, anstelle des Fremdworts ein leichter verständlicher Begriff vorgelesen wird
Maßnahmen:
Bereitstellung von weiteren Informationen in leichter Sprache inklusive Navigationserklärungen und Barrierefreiheitserklärung sind geplant.
Zeitplan:
Bereitstellung im Jahr 2025.
Barriere: Semantische Struktur und Inhaltselemente
Beschreibung:
Auf mehreren Seiten ist die HTML-Struktur fehlerhaft. Überschriften, Listen, Zitate und Tabellen sind nicht korrekt ausgezeichnet. Die Suchfeld-Beschriftung erfolgt nur per "placeholder", was für Screenreader problematisch ist. Außerdem beruhen einzelne Anleitungen oder Hinweise ausschließlich auf visuellen Merkmalen wie Position oder Farbe. Zudem sind einzelne Links, insbesondere in der Navigation, nicht eindeutig ausgezeichnet oder mit nicht eindeutigen ARIA-Labels versehen.
Maßnahmen:
Überarbeitung der HTML-Struktur und Auszeichnung von Inhalten, Ergänzung barrierefreier Beschriftungen und verständlicher Anleitungen.
Zeitplan:
Behebung im Jahr 2025.
Barriere: Formulare und Fehlermeldungen
Beschreibung:
Formulare unterstützen keine Autovervollständigung (autocomplete) und zeigen bei fehlerhaften Eingaben keine ausreichenden Hilfestellungen oder Korrekturvorschläge. Einzelne Elemente sind nicht korrekt beschriftet oder für assistive Technologien eindeutig erkennbar.
Maßnahmen:
Ergänzung von autocomplete-Attributen, Verbesserung der Fehlermeldungen und Anpassung der ARIA-Rollen.
Zeitplan:
Behebung im Jahr 2025.
Barriere: Tastaturbedienung
Beschreibung:
Einige interaktive Elemente wie Buttons, Filter oder Formularelemente sind nicht vollständig per Tastatur bedienbar. Die Fokusreihenfolge folgt nicht immer der visuellen Anordnung. Teilweise fehlt eine sichtbare Fokusmarkierung.
Maßnahmen:
Optimierung der Tastaturnavigation, Korrektur der Fokusreihenfolge und Sichtbarmachung des Tastaturfokus.
Zeitplan:
Behebung im Jahr 2025.
Barriere: Unzureichende Sprach- und Rollenkennzeichnung
Beschreibung:
Einzelne Inhalte sind nicht korrekt sprachlich ausgezeichnet. Steuerelemente wie Auswahllisten oder Telefonnummernfelder werden von Screenreadern nicht korrekt interpretiert (z. B. als "Link" statt als "Auswahlfeld").
Maßnahmen:
Korrekte sprachliche Auszeichnung von Elementen und technische Verbesserung der semantischen Rollen für assistive Technologien.
Zeitplan:
Behebung im Jahr 2025.
Geplante Maßnahmen
Die genannten Barrieren werden im Laufe des Jahres 2025 schrittweise behoben. Ziel ist eine umfassende barrierefreie Gestaltung aller zentralen Inhalte und Funktionen auf www.caritas-im-norden.de gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Kontakt und Feedback
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von www.caritas-im-norden.de auffallen oder benötigen Sie Informationen in barrierefreier Form, nutzen Sie bitte das bereit stehende Formular Barriere melden oder wenden Sie sich schriftlich an:
Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e.V.
Team Barrierefreiheit
Am Grünen Tal 50
19063 Schwerin
Telefon: 0385 59179 0
E-Mail: barrierefreiheit@caritas-im-norden.de
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Ansicht sind, durch eine nicht barrierefreie Gestaltung von www.caritas-im-norden.de benachteiligt zu sein und innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes wenden. Die Schlichtungsstelle vermittelt bei Konflikten außergerichtlich. Weitere Informationen, auch zum barrierefreien Antrag, finden Sie auf der Internetseite der zuständigen Schlichtungsstelle unter www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Stand der Erklärung: 23. Juni 2025