Rechtsgrundlage für die Bestellung eines Betreuers ist § 1896 BGB
"Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer."
Die hauptamtlichen Mitarbeiter übernehmen als Vereinsbetreuer_innen im Rahmen der gerichtlich bestimmten Aufgabenkreise die rechtliche Besorgung der Angelegenheiten der Betreuten.
Mögliche Aufgabenkreise je nach Unterstützungsbedarf:
Gesundheitsfürsorge:
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Ärztliche Behandlung sicherstellen
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Rehamaßnahme einleiten
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Pflegedienste beauftragen
Wohnungsangelegenheiten
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Wohnraum suchen
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Mietverträge/Heimverträge prüfen
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Hauswirtschaftliche Hilfen installieren
Vermögenssorge
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Vermögen und Finanzen verwalten
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Verhandlung mit Banken und Sicherung des Vermögens
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Schuldenregulierung
Vertretung vor Ämtern und Behörden
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Ansprüche geltend machen, z.B. Sozialhilfe, Rente
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Antragstellung
Ziel der Betreuungsarbeit ist es, die vom Gericht übertragenen Rechtskreise im Interesse des Betreuten/ der Betreuten vollständig und korrekt zu bearbeiten, um damit dem hilfsbedürftigen Menschen im Rahmen seiner Möglichkeiten zu größtmöglicher Selbständigkeit und Selbstverantwortlichkeit zu verhelfen.
Von seinen Stärken und Fähigkeiten ausgehend ist es ein Ziel, ihm ein Mehr an Lebensqualität und Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.
Querschnittsarbeit
Im Bereich der Querschnittsarbeit sind die Mitarbeiter des Betreuungsvereins mit der Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer, mit deren Qualifizierung und Beratung sowie mit der planmäßigen Information über Vorsorgevollmachten und Betreuungsführung befasst.
Rechtsgrundlage für die Erfüllung der Querschnittsaufgaben und Information über Vorsorgevollmacht ist § 1908 f Abs. 2 und 2a BGB:
"Neben der einzelfallbezogenen Betreuung hat sich der Betreuungsverein insbesondere um die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer und Angehöriger zu bemühen, diese in ihre Aufgaben einzuführen, fortzubilden und zu beraten, sowie planmäßig über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen zu informieren."
Beratung und Information
Wir informieren Sie auch über Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Rufen Sie uns an!
Wir suchen Sie!
Wir suchen SIE, Menschen…
- … mit sozialem Engagement
- … die Mut zur Verantwortung haben
- … die mit Offenheit und Toleranz die Interessen anderer wahrnehmen wollen
- … ehrenamtliche Betreuer, als auch sowohl Angehörige, die Beratung, Unterstützung, Anleitung und Fortbildung benötigen
WIR bieten…
- … Einführung in das Betreuungsrecht
- … regelmäßige Fort- und Weiterbildung
- … Erfahrungsaustausch mit anderen Betreuer_innen
- … persönliche Unterstützung in Ihrem Amt
Kontakt
Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e. V.
Danziger Str. 66
20099 Hamburg
Betreuungsverein St. Franziskus
Schweriner Straße 97
18273 Güstrow