Die Betreuerinnen und Betreuer übernehmen folgende Aufgaben:
- Betreuung nach § 1816 BGB für volljährige Menschen mit geistiger, körperlicher oder seelischer Behinderung, die ihre Angelegenheiten (teilweise) nicht mehr selbst erledigen können
- Werbung und Begleitung von ehrenamtlichen Betreuer_innen
- Anleitung und Beratung bei Betreuungen
- Beratung zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Betreuungsverein in Neubrandenburg
Für Beratungen zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung stehen Termine zur Verfügung. Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung unter: 0395 / 58 14 50.
Der Betreuungsverein arbeitet nur mit Terminvereinbarung. Mittwochs ist der Betreuungsverein in Neubrandenburg telefonisch nicht zu erreichen.
Betreuungsverein in Waren
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und
Donnerstag 14.00 - 17.00 Uhr
Madeleine Bätzgen im Gespräch über die Arbeit als Betreuerin
Über die gesetzliche Betreuung im Rahmen des Betreuungsvereins der Caritas
Im Solidaritätspodcast ist der Host Nicolas Mantseris in dieser Folge im Gespräch mit der Kollegin Madeleine Bätzgen. Was sind die Aufgaben einer gesetzlichen Betreuung? Wie wird der Kontakt organisiert? Wieviel Zeit hat ein Betreuer? Und welche Rechte hat der oder die Betreute? Madeleine Bätzgen nimmt sich Zeit, viele Aspekte dieser Arbeit nachvollziehbar zu erklären.
Kontakt
Betreuungsrecht und mehr
Betreuungsrecht und mehr
Rechtliche Vertretung für Angehörige oder fremde Personen im Rahmen einer ehrenamtlichen Betreuung oder in Ausübung einer Vorsorgevollmacht setzt Wissen über rechtliche Grundlagen, die Erkrankungen der Betroffenen und mögliche Hilfestrukturen voraus. Mehr
Vorsorgevollmacht
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Der Caritas Betreuungsverein unterstützt Interessierte bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht oder einer Patientenverfügung. Zwar gibt es Vordrucke,, doch es ist wichtig und hilfreich sich selbst Gedanken zu machen. Wir berichten, auf was geachtet werden soll und was eigentlich der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ist.
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
5 Tipps mit Juliane