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Region Neubrandenburg
Hilfe für Straffällige
Region Neubrandenburg
Von Antrag bis Wohnung

Hilfe für Straffällige

Haftbeginn und Haftentlassung - was ist zu regeln?

Haftantritt

Mit Ihrer Inhaftierung beginnt eine schwierige Zeit für Sie und Ihre Familie. Vieles muss erledigt werden.

Auch bei Ihrer Entlassung aus der Haft kommen einige Dinge auf Sie zu, auf die Sie in der Haftzeit keine Aufmerksamkeit zu richten brauchten. 

Kümmern Sie sich so früh wie möglich um diese Dinge. Dann gibt es später weniger Probleme.

Was ist bei Haftbeginn zu regeln?

Wer bezahlt Ihre Miete?

Sie können beim Sozialamt beantragen, dass es Ihre Miete weiterbezahlt (Mietfortzahlung). Das Sozialamt kann die Miete bei Haftstrafen bis zu einem Jahr lang zahlen, wenn Sie selbst kein Geld dafür haben. Sie leben zusammen mit Ihrer Familie? Eventuell kann diese auch beim Sozialamt, oder aber auch beim Jobcenter Leistungen beantragen, damit sie die Miete zahlen können. Eventuell kann ihre Familie auch Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen. Ihre Familie muss sich beraten lassen, was in Ihrem Fall am besten ist.

Ist Ihre Wohnung gekündigt?

Wenn Sie Ihre Wohnung nicht behalten können, sollten Sie die Wohnung sofort kündigen, damit Sie nicht später Miete nachzahlen müssen. Dasselbe gilt, wenn Sie nach der Haft nicht wieder in Ihre Wohnung zurückkehren wollen.

Sind Strom und Wasser abgemeldet?

Sagen Sie dem Energieversorger oder den Stadtwerken Bescheid, dass Sie Ihre Wohnung gekündigt haben. Denn falls Ihr Nachmieter sich selbst nicht anmeldet, müssen Sie die Stromkosten weiterbezahlen.

Müssen Möbel untergestellt werden?

Überlegen Sie, ob Möbel untergestellt werden müssen. Fragen Sie Verwandte oder Bekannte, ob Sie dort Ihre Möbel unterstellen können. Falls das nicht möglich ist, müssen Sie Ihre Möbel bei einer Spedition einlagern lassen. Wenden Sie sich in diesem Fall an das Sozialamt oder das Jobcenter und fragen Sie nach, ob die Kosten für die Unterstellung Ihrer Möbel übernommen werden können.

Wohin mit wichtigen Unterlagen?

Überlegen Sie, wo Sie Ihre wichtigen Unterlagen (Zeugnisse, Geburtsurkunde, Bilder etc.) während Ihrer Inhaftierung aufheben möchten. Gibt es eine Person Ihres Vertrauens, die die wichtigen Unterlagen für Sie aufheben kann? Dann geben Sie dieser Person Ihre wichtigen Unterlagen.

Zahlen Sie Beiträge an Versicherungen?

Zum Beispiel: Hausratversicherung, Rechtsschutzversicherung oder Lebensversicherung. Überlegen Sie, ob die Versicherungen weiterlaufen müssen. Oft ist es möglich, die Versicherungen für die Zeit der Haft ruhen zu lassen. Das heißt: Sie sind in dieser Zeit nicht versichert. Sie müssen aber in dieser Zeit auch keine Beiträge zahlen. Hausratversicherung: Kündigen Sie die Versicherung sofort, wenn Sie Ihre Wohnung
kündigen.

PDF | 796,8 KB

Flyer: Was ist bei Haftbeginn zu regeln?

Was ist vor der Haftentlassung zu bedenken?

Haben Sie einen Personalausweis?

Falls nicht, müssen Sie ihn bei der Meldebehörde Ihres (zukünftigen) Wohnortes beantragen.

Haben Sie ein Bankkonto?

Falls nicht, sollten Sie eines eröffnen. Jede Bank oder Sparkasse ist dazu verpflichtet, ein Basiskonto für Sie einzurichten.

Kennen Sie Ihre Steuerliche Identifikationsnummer zur Arbeitsaufnahme?

Diese kann beim Bundeszentralamt für Steuern (Telefon: 0228 4061840) unter Angabe Ihres Namens, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort erfragt werden.

Kennen Sie Ihre Sozialversicherungsnummer?

Sie benötigen Ihre Sozialversicherungsnummer. Diese können Sie bei der Wiederanmeldung bei der Krankenkasse erfragen.

Bevor Sie wieder anfangen zu arbeiten

Um eine Stelle zu finden, müssen Sie ggf. Bewerbungen schreiben. Zeugnisse für die Bewerbung können Sie evtl. in den Schulen bzw. bei früheren Arbeitgebern anfragen.

Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem zukünftigem Arbeitgeber, Ihrer Ausbildungsstelle oder dem Bildungsträger auf.

Wenn Sie vor der Inhaftierung gearbeitet haben, die Arbeitsbescheinigung vom vorherigen Arbeitgeber anfordern.

Termine vereinbaren

Vereinbaren Sie Termine mit: Allgemeiner Sozialer Beratung/ Suchtberatung/ Schuldnerberatung/ Bewährungshilfe.

Was ist nach der Entlassung zu tun?

  • für ALG I-Bezug: am ersten Tag nach der Entlassung bei der Agentur für Arbeit melden
  • für ALG II-Bezug: am 1. Tag beim Jobcenter melden
  • bei der Krankenkasse anmelden, sich weiter versichern lassen oder neue Kasse suchen
  • Sozialhilfe: bei Erwerbsunfähigkeit Kontakt zum Sozialamt aufnehmen, Leistungen zum Lebensunterhalt vor Ort beantragen
  • Wohnungsgesellschaften aufsuchen

PDF | 1,2 MB

Flyer: Entlassung aus der Haft

Aufsuchende Suchtberatung im Vollzug

Die aufsuchende Suchtberatung im Vollzug umfasst die Beratung, Begleitung, Information, Motivation sowie die Vermittlung in stationäre und (ganztägig) ambulante Therapien für suchtkranke und suchtgefährdete Inhaftierte.

Bei Klient*innen, die eine Haftstrafe verbüßen, finden ein bis zwanzig Gesprächskontakte statt, und zwar direkt in der Justizvollzugsanstalt (JVA) im geschlossenen Vollzug, in der Regel durch persönliche Gespräche im Einzel- oder Gruppenkontakt. Klient*innen aus dem offenen Vollzug können in der Beratungsstelle behandelt werden.

Die einzelnen Angebote sind:

  • Clearing / Suchtstatuserhebung 
  • motivierende Beratung
  • suchtspezifische psychosoziale Begleitung in Haft
  • psychosoziale Betreuung von Substituierten in Haft
  • Vermittlung in Suchtrehabilitation und in andere suchtspezifische Maßnahmen
  • suchtspezifische Betreuung in Haft vor oder nach Maßregelvollzug / SothA

Sie haben Beratungsbedarf? Die Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner finden Sie am Ende der Seite (Beratung in der Haft).

Soziale Schuldnerberatung in der JVA

Die soziale Schuldnerberatung der Caritas hilft den Gefangenen in der JVA, Auswege aus ihrer Notlage zu finden, und bietet Unterstützung in rechtlicher, aber auch psycho-sozialer Hinsicht an.

Gemeinsam mit den Klienten wird eine Übersicht über die Schulden zusammengestellt. Sie werden dabei unterstützt, wieder einen Überblick über die Finanzen zu bekommen, um daraus Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Im weiteren Verlauf wird die Regulierung der Schulden, zum Beispiel durch Vergleich oder ein Verbraucherinsolvenzverfahren, in Angriff genommen.

Da eine wirtschaftliche Perspektive nach der Haft für jeden Einzelnen entscheidend für den Erfolg einer Resozialisierung ist, sehen wir unseren Beitrag als wichtigen Baustein in der Gesamtheit aller Maßnahmen für eine schuldenfreie Zukunft der Inhaftierten.

Sie haben Beratungsbedarf? Die Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner finden Sie am Ende der Seite (Beratung in der Haft).

Gruppenangebot für Probanden mit Auflagen

Die Beauflagtengruppe ist eine spezifisches Angebot für Klient:innen mit einer gerichtlichen Bewährungsauflage, eine Suchtberatungsstelle aufzusuchen.

Jeweils 14-tägig donnerstags 10 bis 11.30 Uhr

Ansprechpartner: Herr Bieback, lars.bieback@caritas-im-norden.de

 Die Gruppe...

  •  dient der Wissensvermittlung über das Entstehen einer Suchterkrankung 
  •  ermöglicht Kontakt zu anderen Betroffenen
  •  zeigt mögliche Behandlungswege auf.

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten alle Teilnehmer:innen eine Teilnahmebestätigung.

Online-Beratung für Angehörige von Straffälligen

Für Angehörige bricht eine Welt zusammen, wenn der Partner, das Kind, ein Verwandter oder Freund ins Gefängnis muss. Viele Fragen stellen sich.

Erfahrene Beraterinnen und Berater der Caritas helfen Ihnen weiter, hier in der kostenlosen Online-Beratung.

Informationen zu weiteren Hilfen

Das Lots:innennetzwerk Mecklenburg-Vorpommern

Der Grundsatz der Lots:innen: "Du bist der Kapitän, wir begleiten dich durch unruhige oder unbekannte Gewässer mit unseren Erfahrungen."

Lots:innen-Netzwerke gibt es seit über zehn Jahren. Sie sind aktiv in vielen Bundesländern. Seit 2021 auch in Mecklenburg-Vorpommern. In den vergangenen zwei Jahren entstand so ein Unterstützungsnetzwerk der Selbsthilfe in MV.  Die Netzwerke sind fester Bestandteil der Suchtselbsthilfe geworden. 

In einem Lotsennetzwerk arbeiten Lotsinnen und Lotsen aus der Suchtselbsthilfe mit den Fachmitarbeiterinnen und Fachmitarbeitern der Einrichtungen der Suchthilfe und angrenzender Hilfebereiche zusammen, um so suchtkranke 
Menschen in das Hilfesystem zu integrieren und sie beim Ausstieg aus der Sucht zu unterstützen. Für suchtkranke Menschen ist das Lotsennetzwerk ein Angebot, Hemmungen abzubauen, Scham zu überwinden und den Zugang zum Hilfesystem zu finden.

Lotsinnen und Lotsen sind suchterfahrene Menschen, die selbst oder als Angehörige die akute Phase der Abhängigkeit überwunden haben. Sie übernehmen Verantwortung für das eigene Leben und können somit Unterstützung und Hilfe für andere Menschen sein. Die Begleitungstätigkeit der Lotsinnen und Lotsen erfolgt freiwillig und ehrenamtlich. 
Lotsinnen und Lotsen arbeiten mit Fachkräften der Suchthilfe, der Psychiatrie, der Akutmedizin und anderen Hilfebereichen zusammen, um einen breiten Zugang zu angemessenen Hilfeangeboten jederzeit zu ermöglichen.

Kontaktladen und Streetwork für Drogenkonsument:innen

Die Zielgruppe des Kontaktladens und Streetwork für Drogenkonsument:innen sind Menschen, die illegalisierte Drogen konsumieren, Substituierte und Ex-User.

Die Angebote des Kontaktladens als konsumfreier Treffpunkt sind vielfältig und umfassen unter anderem: 

  • Hygienische Grundversorgung (Wäsche waschen, Duschen)
  • Essen & Getränke für einen kleinen finanziellen Eigenanteil
  • Krisenintervention
  • Safer-Use-Beratung
  • Hilfe bei Anträgen und Begleitung zu Behörden (z.B. Jobcenter, Sozialamt) und anderen Beratungsstellen (z.B. Sozialberatung, Schuldnerberatung)
  • aufsuchende Arbeit, z.B. im Rahmen des Projekts "Mobiler Spritzentausch"
  • psychosoziale Begleitung

Das Angebot ist niedrigschwellig (also einfach vorbeikommen), kostenlos und kann auch anonym genutzt werden. Wir sind sowohl für Menschen unter 27 als auch für Menschen über 27 Jahre da.

Unsere Kontaktdaten finden Sie in der rechten Spalte.

Weiterführende Beratung

Diese Website kann Ihnen nicht auf jede Frage eine Antwort geben. Wir möchten Ihnen nur einen ersten Überblick bieten und raten Ihnen, dass Sie sich auch noch persönlich beraten lassen.

Bitte wenden Sie sich an…

  • die Ansprechpartner in Ihrem Gefängnis
  • die Straffälligenhilfe am Ort der JVA oder an Ihrem künftigen Wohnort
  • die Gefängnisseelsorge
  • Ehrenamtliche in der JVA

Beratung in der Haftanstalt Waldeck

  • Suchtberatung
Lars Bieback
Suchtberatung
+49 381 252323
+49 381 252323
lars.bieback@caritas-im-norden.de
  • Schuldnerberatung
Herr Toralf Möller
Schuldnerberatung
+49 381 45472-0
+49 381 45472-0
rostock@caritas-im-norden.de
Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e. v.
Regionalstelle Rostock
Schuldnerberatung
Augustenstr. 85
18055 Rostock

Beratung in der Haftanstalt Neustrelitz

  • Suchtberatung
Tilo Keul
Suchtberatung
+49 395 58145 0
+49 395 58145 0
tilo.keul@caritas-im-norden.de
  • Suchtberatung
Jaqueline Sedat
Suchtberatung
+49 395 581450
+49 395 581450
jaqueline.sedat@caritas-im-norden.de
  • Schuldnerberatung
Krzysztof Jastrzebski
Schuldnerberater
+49 395 57086 17
+49 3981 205 200
+49 395 57086 17 +49 3981 205 200
Krzysztof.Jastrzebski@caritas-im-norden.de

Beratungsstellen außerhalb der Haftanstalten

  • Schuldnerberatung Rostock
Schuldnerberatung Stadt Rostock
Augustenstr. 85
18055 Rostock
+49 381 45472 33
+49 381 45472 33
denise.richter@caritas-im-norden.de
www.caritas-im-norden.de/schuldnerberatung-hro
  • Kontaktladen und Streetwork für Drogenkonsument:innen
Kontaktladen und Streetwork für Drogenkonsument:innen
Caritas Suchthilfe
August-Bebel-Str. 2
18055 Rostock
+49 381 2523244
+49 381 2523244
kontaktladen-hro@caritas-im-norden.de
https://www.caritas-mecklenburg.de/caritas-vor-ort/region-rostock/fachdienst-suchthilfe/kontaktladen-der-suchthilfe-rostock
  • Allgemeine Soziale Beratung Güstrow/ Straffälligenhilfe
Allgemeine Soziale Beratung Güstrow/ Straffälligenhilfe
Sonja Hartig
Schweriner Str. 97
18273 Güstrow
+49 3843 7213 51
+49 3843 7213 20
+49 3843 7213 51
+49 3843 7213 20
+49 3843 7213 20
asb-guestrow@caritas-im-norden.de
  • Suchtberatungsstelle Neubrandenburg/ Demmin/ Friedland
Suchtberatungsstelle Neubrandenburg/ Demmin/ Friedland
Heidmühlenstraße 17
17033 Neubrandenburg
0395 581450
0395 5814569
0395 581450
0395 5814569
0395 5814569
suchtberatung-mse@caritas-im-norden.de
https://www.caritas-mecklenburg.de/suchtberatung-mse
  • Fachdienst Suchthilfe Rostock
Suchthilfe Rostock
August-Bebel-Str. 2
18055 Rostock
+49 381 252323
+49 381 26056398
+49 381 252323
+49 381 26056398
+49 381 26056398
suchtberatung@caritas-im-norden.de
  • Lots:innennetzwerk Mecklenburg-Vorpommern
Lots:innennetzwerk Mecklenburg-Vorpommern
August-Bebel-Str. 2
18055 Rostock
+49 176 13 71 19 12
+49 176 13 71 19 12
lotsennetzwerk-mv@caritas-im-norden.de
  • Schuldnerberatung Neubrandenburg
Schuldnerberatung Neubrandenburg
Am Pferdemarkt 2
17033 Neubrandenburg
+49 395 570 86-0
+49 395 570 86-28
+49 395 570 86-0
+49 395 570 86-28
+49 395 570 86-28
schuldnerberatung-mse@Caritas-im-Norden.de
Mehr Informationen

Ansprechpartner:

Krzysztof Jastrzebski

Krzysztof.Jastrzebski@caritas-im-norden.de

  • Schuldnerberatung Neustrelitz
Außenansicht des Hauses der Caritas in Neustrelitz
Schuldnerberatung Neustrelitz
Strelitzer Straße 28a
17235 Neustrelitz
03981 205 200
03981 237 867
03981 237 867
03981 205 200 03981 237 867
03981 237 867
03981 237 867
schuldnerberatung-mse@caritas-im-norden.de
www.caritas-mecklenburg.de/schuldnerberatung-mse

Allgemeine Sozial- und Lebensberatung

Wir bieten außerdem Beratungen zu verschiedenen Problemen und Lebenslagen in unseren Beratungsstellen für Allgemeine Lebens- und Sozialberatung an.

Informationen und Kontaktdaten finden Sie hier:

Region Rostock

Region Neubrandenburg

Region Schwerin

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