Wenn der private Austausch bei Erziehungsfragen nicht mehr ausreicht, die Kommunikation zuhause immense Konflikte birgt oder das Gefühl der Überforderung schon seit längerer Zeit innewohnt, können wir Sie unterstützen.
Gemeinsam erarbeiten wir ein passgenaues sowie individuelles Unterstützungsangebot, damit mögliche Krisen, Hürden oder Schwierigkeiten in Zukunft frühzeitig erkannt und überwunden werden können. Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine ambulante Unterstützungsform, die den Vorteil hat, Familien aufsuchend in ihrer herkömmlichen Umgebung zu begleiten. Die Erziehungsbeistandschaft gehört ebenfalls zu den ambulanten Unterstützungsformen. Hier steht der junge Mensch stärker im Fokus. In der Familienpflege wird mit den Familien an der Wiederherstellung einer kindeswohldienlichen Wohnsituation gearbeitet.
Mögliche Inhalte der Zusammenarbeit sind:
- Stärkung der Familie für eine eigenverantwortliche Lebensführung
- Stärkung der Eltern-Kind-Beziehung
- Individuelle Beratung und regelmäßige Begleitung bei Erziehungsaufgaben
- Unterstützung bei Erziehungs- und Lebensfragen
- Stärkung der Erziehungskompetenz
- Beratung bei der Tagesstruktur, Haushaltsführung oder Gesundheitsfürsorge
- Sicherung der Finanzen und der Wohnung
- Unterstützung im Umgang von behördlichen Angelegenheiten (Antragstellung, Weiterbewilligungen)
- Bewältigung von schulischen bzw. beruflichen Problemen
- Erlernen von gewaltfreier Kommunikation
- Aufbau und Förderung der sozialen Kontakte
- Anregungen zur Freizeitgestaltung
- Vermittlung an weitere erforderliche Hilfen (Therapie, Klinikaufenthalte, Kur, Schuldenberatung etc.)
Unser Team besteht aus multiprofessionellen Mitgliedern, die über Zusatzqualifikationen verfügen (z.B. systemische Familientherapie systemische Beratung).
Unser Leistungsangebot umfasst:
- Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)
- Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII)
- Sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII)
- Familienpflege (§§ 20, 27 SGB VIII) in Kombination mit der Sozialpädagogischen Familienhilfe (§31 SGB VIII)
Der Zugang erfolgt durch die Antragsstellung beim Jugendamt der Hansestadt Rostock. Das Jugendamt entscheidet über den individuellen Bedarf und die geeignete Form der Hilfe.
Kontakt
Caritas Rostock
August-Bebel-Str. 32b
18055 Rostock