Fristlose Kündigung - den Brief hat ein Bote gerade vorbei gebracht. Plötzlich hat der Tag eine sehr ungemütliche Wendung bekommen. Und die nächsten Nächte? Sie sind wild und unruhig. Die Gedanken kreisen ohne Ende. Gute Ideen fehlen.
Willkommen zu einer neuen Folge des Caritas Schulden-Podcast nach der Sommerpause. Mein Name ist Nicolas Mantseris. Mit dieser Folge sollst du genau diese Ideen bekommen. Damit du ins Handeln kommst. Schritte gehen kannst, um deine Wohnung zu behalten.
Mietschulden sind krass. Eine fristlose Kündigung wirkt so bedrohlich. Und tatsächlich steigen seit wenigen Jahren wieder die Zahlen der Wohnungsräumungen, zuletzt wurden bundesweit mehr als 32.000 Wohnungen geräumt, auch in Mecklenburg-Vorpommern. Die Situation ist nicht harmlos.
Die Frage nach Mietschulden gehört zu unseren Standardfragen im Erstgespräch der Schuldnerberatung. Wenn du wegen der Mietschulden in die Beratung kommst, rechnen wir auch damit, dass weitere Schulden bestehen.
Ich erkläre dir hier den Ablauf, was also passiert, wenn du mit Mietschulden im Rückstand bist und mache dabei auch Lösungsvorschläge.
Regelmäßig und die die häufigste Ursache von Räumungen sind Mietschulden. Sofern Schulden in Höhe von zwei Monatsmieten entstanden sind, darf der Vermieter dir fristlos kündigen. Ziehst du aber trotz dieser Kündigung zu dem festgesetzten Termin nicht aus, darf er Dich nicht einfach rauswerfen. Er muss eine Räumungsklage anstrengen, also einen Anwalt beauftragen, der eine Klage bei Gericht einreicht. In dem Gerichtsbeschluss wird schließlich ein Termin festgelegt, an dem Du ausziehen musst. Ziehst du wieder nicht aus, weil du vielleicht keine andere Wohnung gefunden hast, dann wird der Gerichtsvollzieher eine Zwangsräumung durchführen.
Das alles braucht Zeit. Von der fristlosen Kündigung bis zu einer Zwangsräumung können schon noch locker 4 bis 6 Monate ins Land ziehen, bevor Du in dieser Not wirklich wohnungslos wirst.
Bitte verstehe dies lange Zeit als Mieterschutz, den der Gesetzgeber bewusst festgelegt hat. Du sollst die Chance haben, dich zu kümmern. Du hast sogar die Chance, diese fristlose Kündigung rückgängig zu machen, wenn du Deine Mietschulden vollständig bezahlst. Das gilt sogar, wenn die Klage beim Gericht eingereicht wurde. Das darf allerdings nicht länger als zwei Monate her sein.
Ich habe im übrigen schon Haushalte kennengelernt, die die Mietschulden bezahlt haben obwohl es einen Räumungstitel gab und in der Wohnung wohnen bleiben durften. Dann ändert sich jedoch das Mietverhältnis radikal.
Nehmen wir Paul: Paul ist alleinerziehend mit zwei Kindern. Die Situation ist so oder so stressig. Dann ist er auch noch arbeitslos geworden und das Jobcenter hat zunächst mehr als drei Monate keine Leistungen ausgezahlt. Damit haben sich Mietschulden angehäuft und Paul konnte gar nicht wirklich reagieren, er hatte ja nicht einmal genug Geld, um was zu Essen zu kaufen. Mit Einreichung der Klage wurde - wie gesetzlich vorgesehen - das Ordnungsamt informiert. Das Amt hat nun die Beratungsstelle für Wohnungslose beauftragt mit Paul Kontakt aufzunehmen. Für Paul war das die Rettung. Jetzt wurde er unterstützt und hat mit dem Vermieter gesprochen. Zwar wurde die Grundsicherung schließlich bewilligt und ein Großteil der Miete nachgezahlt.
Und doch gab es am Ende einen Räumungstitel. Das Jobcenter hat Paul Am Ende noch rechtzeitig vor der geplanten Räumung ein Darlehen zur Tilgung der restlichen Mietschulden gewährt. Der Vermieter hat dies akzeptiert.
Allerdings gibt es den alten Mietvertrag nicht mehr. Das jetzt bestehende Nutzungsverhältnis hat für Paul und seine Familie keinen weiteren Schutz mehr. Käme Paul wieder in Rückstand, könnte der Vermieter mit dem jetzt bestehenden Titel umgehend die Zwangsräumung beauftragen. Das ist ein bisschen, wie auf einem Schleudersitz zu leben. Für Paul und seine Familie aber ist es zunächst die Chance, überhaupt noch eine Wohnung zu haben.
Wäre es Paul gelungen, die Mietschulden vor der Räumungsklage zu tilgen, hätte sich sogar die fristlose Kündigung erledigt Das Mietverhältnis könnte normal weitergeführt werden.
Es lohnt sich also, frühzeitig intensiv nach Lösungen zu suchen und mit dem Vermieter im Gespräch zu sein.
So eine Klage und eine Zwangsräumung kosten richtig viel Geld. Der Vermieter muss locker 3.000 € für alles in die Hand nehmen. Sofern er grundsätzlich den Eindruck hat, es könnte wieder eine gute und vertrauenswürdige Lösung geben, kann auch er ein Interesse haben, diese Kosten bis zur Zwangsräumung zu sparen. Bei Paul zum Beispiel hat er die Kosten der Räumung gespart.
Hast Du bereits Mietschulden? Dann ist das jetzt deine Aufgabe. Schaffe Vertrauen. Und wenn Du kannst, zahle neben der laufenden Miete immer schon Schulden. Warte dabei nicht auf eine Vereinbarung. Alles was Du jetzt zahlst, ist dann erledigt. Bemühe dich um Kontakt. Bleibe freundlich.
Vor allem bleibe bei Deinen Erklärungen ehrlich. Es hilft nicht, Versprechungen zu machen, die Du nicht einhalten kannst. Und natürlich ist es für alle Seiten die bessere Variante, wenn Du mit dem Vermieter eine verbindliche Rückzahlungsvereinbarung hast, die du auch einhalten kannst. Manchmal kann es hilfreich sein, sich Unterstützung zu suchen, zum Beispiel bei der Schuldnerberatung bei dir vor Ort.
Dass Paul ein Darlehen von Jobcenter bekommen hat, ist kein Glück, aber auch nicht selbstverständlich. So ein Darlehensantrag muss sehr gut begründet sein. Besser ist es, der Vermieter sieht, du suchst nach Lösungen und es fließt Geld.
Also zusammengefasst:
Der Gesetzgeber hat bei Mietschulden mehrere wichtige Chancen eingebaut:
- Du fliegst nicht unmittelbar aus der Wohnung. Trotz fristloser Kündigung hast Du Zeit. Nutze diese Zeit
- mit Zahlung kannst Du die fristlose Kündigung abwenden und
- es ist ein Versuch Wert, ein Darlehen beim Jobcenter oder Sozialamt zu prüfen.
Was Du brauchst, ist ein bisschen Mut oder Überwindung, trotz allem mit dem Vermieter ehrlich und frühzeitig zu reden. Und du brauchst Beharrlichkeit. Ich weiß wohl, die Situation ist extrem. Häufig dauern solche Durststrecken auch Monate. Suche dir deshalb Hilfe. Es gibt fast überall Beratungsstellen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit genau dafür. Und es gibt uns als Schuldnerberatung.
Die Adresse deiner Schuldnerberatungsstelle findest Du unter www.meine-schulden.de . Die Caritas in der Mecklenburgischen Seenplatte findest du unter www.schulden-verstehen.de , ebenso die Adressen der Caritas Schuldnerberatung im Landkreis und der Stadt Rostock, sowie die katholischen Beratungsstellen in Schleswig-Holstein. Auf beiden Seiten findest Du auch viele weitere Infos zu Schulden.
In der kommenden Folge gehe ich noch einmal auf den Darlehensantrag zur Übernahme von Mietschulden beim Jobcenter ein. Hier gibt es ein Ermessen des Jobcenters. Wie musst Du Dich verhalten und deinen Fall begründen, dass ein solches Darlehen dennoch bewilligt wird.
Die nächste Folge wird in drei Wochen veröffentlicht. Also bis zum nächsten Mal, halte Dein Geld zusammen.