Mit hochrotem Kopf sitzt der junge Mann, ich nenne ihn Karl, vor mir: "Die wollen mir 600 € pfänden, Die spinnen, dann kann ich gleich aufhören zu arbeiten, dann bleibt mir nix mehr."
Moment, sage ich, lassen sie uns das mal aufdröseln.
Und das will ich nun mit Euch gemeinsam machen. Wie funktioniert eine Lohnpfändung? Werden bei Karl wirklich 600 € monatlich gepfändet?
Herzlich willkommen zum Caritas Schulden-Podcast und der dritten Folge in diesem Jahr. Mein Name ist Nicolas Mantseris. Wir haben etwas zu feiern: Dies ist zugleich die 50. Folge dieses Podcast. Wunderbar, dass Du heute zu meinen Gästen zählst.
In den 28 Jahren, die ich schon hier in Neubrandenburg Schuldnerberatung mache, erlebte ich viele viele Reformen. Aber die Lohnpfändung selbst hat sich seither so gut wie nicht verändert.
Außer natürlich der pfändungsgeschützte Betrag, also der Betrag, der als Mindestbetrag einem Schuldner vom Lohn bleiben soll. Der wurde nach 1992 erst wieder 2001 erhöht und lag damals bei 1.209 Deutsche Mark, das wären gerade einmal 617 € gewesen. Den Euro gab es da noch nicht. Mit dem konnten wir dann alle ab 2001 bezahlen. Auch das ist schon wieder 25 Jahre her. Jetzt wird dieser Sockelbetrag jedes Jahr im Juli angepasst und liegt derzeit bei 1.560 €. Wir nennen dies Inflation.
Mal ehrlich. Heute sind 1.560 € nicht wirklich viel. Große Sprünge kannst Du da nicht machen. Und doch, gerade dieser Schutz ist wichtig, damit die Pfändung Dich nicht in Armut stürzt.
Ein großer Mythos ist jedoch, dass alles Einkommen, das darüber liegt, gepfändet werde. Das ist falsch. Ohne, dass Du etwas dazu tun musst, muss Dein Arbeitgeber die Pfändungstabelle beachten. Der Grundsatz: Je mehr Du verdienst, je mehr bleibt dir auch. Es lohnt sich, zu arbeiten und mehr zu verdienen. 30 % von dem, was Du mehr verdienst, bleibt dir auch. Relativ leicht lässt sich dies in der Tabelle ablesen. Grundlegend ist der Netto-Betrag, üblicherweise der Betrag, den du als Lohn überwiesen bekommst.
Wie Karl, erleben viele schon die Drohung einer Lohnpfändung als absoluten Horror. Andere können dagegen ganz gelassen bleiben. Für beides gibt es gute Gründe.
Was würde Dir mehr Stress machen? Dass der Arbeitgeber von Deinen Schwierigkeiten erfährt oder dass monatlich ein großer Teil deines Einkommens einfach weggepfändet wird?
Meine Erfahrung ist, der Arbeitgeber ist nicht das Problem. Meist wird die Pfändung professionell über die Lohnbuchhaltung abgewickelt ohne weitere Fragen. Ab und an sucht der Vorgesetzte das Gespräch, dann aber - so erlebe ich das - unterstützend und wohlwollend. Sicher ist schon die Erwartung, dass du dich wirklich kümmerst.
Was du prüfen musst, ist ob alle Daten beim Arbeitgeber korrekt sind.
Und jetzt komme ich zurück zu Karl vom Anfang. Er verdient netto 2.200 €. Weil er nach der Trennung Unterhalt zahlen muss, kam er mit der KFZ-Finanzierung ins Straucheln. Er ist von den 1.560 € ausgegangen und hat gerechnet, dass er mit dem Unterhalt, seiner Miete und den anderen Verpflichtungen am Ende im Grunde nix mehr hat.
Da Karl aber Unterhalt zahlt, greift die Lohnpfändungstabelle. Die hat mehrere Spalten und zwar für die Anzahl der Kinder. Demnach steigt der geschützte Grundbetrag auf 2.150 €. Allein deshalb wären also weniger als 50 € pfändbar.
Aber noch etwas berücksichtigt der Arbeitgeber. Da Karl regelmäßig auch sonntags arbeiten muss, bekommt er Zuschläge. Die sind - so wie andere Erschwerniszuschläge - geschützt. Dadurch reduziert sich der pfändbare Nettoanteil noch einmal. Möglicherweise ist deshalb gar nichts pfändbar.
Noch eine Besonderheit gibt es bei Karl. Was ihn auch aus der Fassung brachte: Diese Pfändung kam aus dem Nichts. Der Kredit war gerade einmal gekündigt. Und in Wahrheit war dies auch keine Pfändung. Vielmehr hat die Bank aus dem Kreditvertrag die Lohnabtretung offengelegt. Bei einer Pfändung bräuchte der Gläubiger zwingend einen sogenannten Titel und einen Pfändungsbeschluss. Beides wird vom Gericht zugestellt.
Weißt du, ob bei Dir eine Abtretung bei Deinen Krediten mit unterschrieben wurde? Deine Kredit-Bank wird Dich in ihren Mahnungen darauf hinweisen. In der Regel wird der Arbeitgeber die Abtretung wie eine Pfändung behandeln.
Wie hoch ist Dein Einkommen? Liegt es unter 1.560 €? Dann gehörst du zu denen, die gelassen bleiben können. Nur in seltenen Situationen, wie bei Unterhaltsschulden oder Schulden aus Straftaten, kann dieser Mindestbetrag unterschritten werden. Für alle anderen gilt. Dein so oder so niedriges Einkommen ist geschützt. Dein Arbeitgeber darf nichts abführen.
Anderseits kenne ich auch Menschen, da sind tatsächlich 600 € pfändbar. Und natürlich tut das weh.
Gerade dann lohnt es sich, über eine Gesamtstrategie nachzudenken. Überhaupt: Fürchtest Du eine gerade jetzt Lohnpfändung? Kümmere dich schnell, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist. Die Schuldenregulierung ist unsere Spezialität. Die Schuldnerberatung hilft dir kompetent, die Optionen abzuwägen. Vielleicht musst Du ganz neu denken, ganz radikal. Eine Lohnpfändung schränkt Deinen Handlungsspielraum ein. Es lohnt sich also, Dir vorab Gedanken zu machen.
Unsere Kontaktdaten der Caritas im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte findest Du unter www.schulden-verstehen.de, ebenso die Adressen unserer Caritas-Schuldnerberatungs-Teams in Rostock, im Landkreis Rostock und in Schleswig-Holstein. Zuständig ist immer Deine Beratungsstelle vor Ort. Lebst Du woanders, dann findest du Infos unter www.meine-schulden.de
Machst Du Dir Sorge, dein Auto wird gepfändet. Dann höre in zwei Wochen wieder rein. Wann ist das Auto vor Pfändung geschützt?
Also bis zum nächsten Mal. Halte Dein Geld zusammen.
Übrigens: Wird dein Konto ebenfalls gepfändet, musst du doch tätig werden. Wurde beim Arbeitgeber schon ein Lohnanteil gepfändet, gehört das verbleibende Einkommen, das dir überwiesen wird, vollständig dir. Dazu brauchst du ein P-Konto und du brauchst einen Beschluss, für die Freistellung Deines gesamten Einkommens. In vielen Fällen ist das Vollstreckungsgericht zuständig.