"Darlehen bei Mietschulden gibt es nicht." - Das berichten zumindest Ratsuchende, die zuvor beim Jobcenter waren. Bis heute glaube ich, es handelt sich hier um ein Missverständnis. Denn natürlich gibt es Darlehen für Mietschulden. Das ist gesetzlich vorgesehen.
Herzlich willkommen zu unserer zweiten Folge des Caritas Schulden-Podcast zum Thema Mietschulden.
Hast Du Mietschulden? Dann prüfe unbedingt auch die Möglichkeit, ein Darlehen beim Jobcenter oder beim Sozialamt zu beantragen. Immerhin hat der Bundestag genau dies im Sozialrecht vorgesehen.
Am Ende dieser Folge wird es dir hoffentlich leichter fallen, zu verstehen, ob ein solches Mietschulden-Darlehen für Dich in Frage kommen kann.
Wie sind Deine Mietschulden entstanden? Gibt es konkrete Gründe, die Du leicht erklären kannst? Ist bei dir etwas schief gelaufen, konntest du dich nicht kümmern? Oder gibt es nachvollziehbare Ursachen, auf die Du keinen Einfluss hattest?
Warum ist es so wichtig, Deinen eigenen Beitrag zu der Situation zu kennen?
Einer der wichtigsten Gründe zur Bewilligung eines Mietschulden-Darlehens ist, dass es nachhaltig dazu führen soll, künftig neue Mietschulden zu vermeiden.
Die Richtlinie des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte formuliert es so:
"Bei der Entscheidung über entsprechende Anträge soll ausdrücklich berücksichtigt werden, ob aufgrund des bisherigen Verhaltens des Antragstellers damit gerechnet werden kann, dass die Hilfe zu einem dauerhaften Erfolg führt." (Richtlinie des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte)
Bei Deinem Antrag musst du um Vertrauen werben. Wie willst Du sicherstellen, dass der "Erfolg dauerhaft" ist? Dabei reicht es gerade nicht zu sagen: Das nächste Mal werde ich es bestimmt anders machen." Vielleicht auch, weil Du selbst nicht daran glaubst.
Erlebst Du dich, dass Du immer wieder scheiterst? Immer mal wieder Dinge schief gehen? - In der Beratung empfehle ich in solchen Fällen, sich Hilfe zu suchen, vereinzelt bis dahin, auch eine gesetzliche Betreuung in Anspruch zu nehmen.
Glaubst Du, das sei für Dich zu krass? Wie also würdest Du das Sozialamt überzeugen können?
Wenn Du im weiteren Verlauf zum Beispiel die weitere Miete regelmäßig bezahlst. So zumindest sieht es das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern in einer Begründung für ein Darlehen. In der regelmäßigen Mietzahlung ist bereits ein ernsthaftes Bemühen um die Fortsetzung eines Mietverhältnisses zu erkennen. (LSG Mecklenburg-Vorpommern, 22.07.2025 - L 10 AS 77/25 B ER, Rn. 26, bei Wolters Kluwer Online)
Wie Du vielleicht erkennen kannst, gibt es für das Sozialamt ein Ermessen. Sofern der konkrete Wohnungsverlust droht, muss das Jobcenter für Deinen Fall persönlich begründen, warum sie ein Darlehen gerade bei Dir ablehnen würden.
Das Bundessozialgericht schreibt ausführlich, was zu berücksichtigen ist. Ich zitiere: "Abzuwägen sein können persönliche Umstände, wie der gesundheitliche Zustand der Wohnungsnutzenden und ihr Alter, aber auch die Zumutbarkeit eines Umzugs in Anbetracht der bisherigen Nutzungsdauer der Unterkunft. Außerdem kann Einfluss auf die Ermessensausübung haben, warum die Schulden entstanden sind und ob eine allgemeine Zahlungsbereitschaft durch die Anweisung an das Jobcenter, die Miete unmittelbar an den Vermieter zu zahlen, bereits dokumentiert ist." Demnach können auch finanzielle Erwägungen eine Rolle spielen, ob es also teurer werden würde, wenn Kosten der Räumungsklage dazukommen oder mögliche Kosten für einen Umzug.
Im Übrigen spielt gegebenenfalls auch eine Rolle, ob Kinder im Haushalt oder gebrechliche Menschen leben.
Auch der Wohnungsmarkt ist zu beachten. Also, wie leicht könnte es der Mieterin oder dem Mieter fallen gegebenenfalls eine neue Wohnung zu finden?
Zuletzt kommen Deine Eigenbemühungen hinzu. Welche Bemühungen hast Du gezeigt, diese Situation zu lösen. Hast du Deinen Vermieter bereits gefragt, ob du Raten zahlen kannst? Und dieser hat abgelehnt?
Das Jobcenter bei uns im Landkreis will aber auch wissen, ob der Vermieter möglicherweise einlenkt, wenn die Miete vom Amt käme.
Das Jobcenter ist zuständig, wenn Du auch Leistungen vom Jobcenter bekommst. In anderen Fällen wäre das Sozialamt anzusprechen. Wo Du also den Antrag stellst, musst Du vorab klären.
Meine Empfehlung ist, schreibe deine Bemühungen auf. Wann und wie oft hast Du beispielsweise mit dem Vermieter gesprochen? Mit welchem Ergebnis?
Viele nutzen heute KI für ihre Post. Dagegen habe ich nichts. Höre dazu auch meine beiden Folgen zur KI-Nutzung. ABER: Die KI schreibt regelmäßig nur allgemein ohne Bezug zu Deiner Lage. Immer wieder bezieht sie sich auf Urteile, die es nicht gibt. Das hört sich dann alles super gut an, ist mitunter aber großer Blödsinn. Du musst verstehen, was Du abschickst. UND: Es muss Deine persönliche Situation sehr deutlich sichtbar werden.
Manchmal muss es ja wirklich sehr schnell gehen. Und du wartest dann täglich auf eine Antwort des Jobcenters. Sitzt auf heißen Kohlen. Regelmäßig stellt sich gerade in diesen Fällen die Frage, ob das Sozialgericht eigentlich schnell entscheiden sollte.
Noch kann jeder das Sozialgericht direkt ansprechen. Das ist eine wunderbare Errungenschaft. Das wird durch viele KI-Eingaben gerade auf die Probe gestellt.
Meine Empfehlung ist, lass Dich dazu beraten. Natürlich kannst Du auch zu einem Anwalt gehen. Aber für solche Fälle gibt es auch die Wohnungslosenhilfe, die Schuldnerberatung oder die Sozialberatung, die Dir in Deinem persönlichen Fall zur Seite stehen. Wunder können wir nicht vollbringen, aber gemeinsam überlegen, wie Du Deine Chancen gegenüber dem Jobcenter verbesserst, weil du Deine Situation gut begründest. Suche deine persönliche Beratung vor Ort.
Das waren jetzt viele Inforationen. Ich hoffe, sie helfen Dir weiter? Schreib mir gerne Deine Erfahrung und Fragen an podcast@caritas-im-norden.de .
Soweit für heute. In der kommenden Folge ändere das Format und erzähle eine Kurzgeschichte. Ich freue mich, wenn Du dann wieder reinhörst.
Bis dahin. Halte Dein Geld zusammen.