Inklusionsbegleiter_innen der Caritas unterstützen Kinder und Jugendliche im Alter von 1-27 Jahren mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen in ihrem Schul-, Hort- oder Kitaalltag.
Als Caritas haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, junge Menschen in Ihrer Eigenständigkeit zu befähigen und Ihnen den Zugang zur Bildung sowie die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Um das Ziel der größtmöglichen Selbstständigkeit zu erreichen, begleiten wir die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Ihren Einrichtungen. Die Arbeit orientiert sich an den Ressourcen sowie Stärken der Kinder und erfolgt im engen Austausch zwischen Eltern/ Erziehungsberechtigten und der jeweiligen Einrichtung. Der Aufgabenbereich der Inklusionsbegleiter_innen ist vielfältig und umfasst unter anderem:
- ×lebenspraktische Unterstützung (Kommunikation, Orientierung, Strukturierung, Vermittlung von Normen und Werten, Essen anreichen, etc.)
- ×pädagogische Anleitung (Konzentration fördern, Verhalten in Gruppen, Kontaktaufbau, Aggressionssteuerung, Frustrationstoleranz, etc.)
- ×Unterstützung und Anleitung bei medizinischen Grundbedarfen (Diabetes, Epilepsie, etc.)
- ×Unterstützung und Anleitung bei pflegerischen Tätigkeiten (Hygiene)
Die Inklusionsbegleiter_innen können darüber hinaus im Bedarfsfall bei Ausflügen und Klassenfahrten unterstützend tätig sein.
Häufig gestellte Fragen:
Wer hat Anspruch auf eine Inklusionsbegleitung?
Generell alle Kinder, Jugendlichen und junge Erwachsene, die von einer geistigen, körperlichen und/oder seelischen Beeinträchtigung betroffen oder davon bedroht sind (gemäß §§ 99, 102 SGB IX oder §35a SGB VIII).
Wo stelle ich einen Antrag auf eine Inklusionsbegleitung?
Bei dem jeweiligen zuständigen Amt für Jugend, Soziales und Asyl.
Sozialamt gemäß SGB IX - geistige und körperliche Beeinträchtigung
Jugendamt gemäß SGB VIII - seelische Beeinträchtigung
Wer entscheidet über Umfang und Dauer der Unterstützung?
Umfang und Dauer werden von den jeweiligen Fallmanager_innen des Amtes für Jugend, Soziales und Asyl festgelegt. In gemeinsamen Gesprächsrunden (Amt, Eltern/ Erziehungsberechtigte, Inklusionsbegleitung und gegebenenfalls Lehrer_in/ Erzieher_in) werden Ziele, Erfolge und die mögliche Fortführung der Unterstützung besprochen.
Haben Sie weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns gerne.
Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e.V.
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Kontakt
Ambulante Hilfen - Inklusionsbegleitung
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