In unserem ABW wollen wir Menschen mit unterschiedlichsten Einschränkungen unterstützen ihre Fähigkeiten zu erkennen, zu fördern und beizubehalten. Wir sind eine Hilfe zur Selbsthilfe. Die Hilfe findet in der Regel im Wohnort des Betroffenen statt. Kann aber auch überall sonst stattfinden. Je nachdem, was gebraucht wird. Ebenso bieten wir Unterstützungen im Bereich der Elternassistenz für Menschen mit geistiger und oder körperlichen Einschränkungen an.
Menschen, in einer akuten suizidalen Krise die nicht anderweitig behandelt wird, können wir nicht aufnehmen.
Unser Hilfsangebot wird von der Eingliederungshilfe §§99 ff. SGB IX finanziert. Um das ABW zu beantragen, braucht es einen formlosen Antrag beim dem örtlichen Sozialhilfeträger. Die Hilfe kann, sobald eine Kostenübernahme durch das Amt gewährt wird, beginnen. Die Leistungen des ABW´s können auch privat und oder durch anderen Formen der Sozialversicherungen z. B. Unfallversicherungen finanziert werden.
Unser Wirkungskreis ist die gesamte Hansestadt Rostock, sowie der Landkreis Rostock.
Im Landkreis Rostock können zusätzlich Aufnahmen im Rahmen des §67 SGB XII erfolgen.
Gemeinsam statt Einsam.
Wir wollen die Inklusion aller unterstützen und glauben daran, dass Menschen voneinander lernen und sich gegenseitig bereichern können. Deswegen haben wir in Rostock ein Einfamilienhaus, in dem Menschen mit und ohne Einschränkungen gemeinsam leben. Gemeinsam lachen, gemeinsam kochen, gemeinsam streiten und sich gemeinsam vertragen. Ebenso wie es in einer Wohngemeinschaft üblich ist.
Kontakt
+49 381 26059549