Zielgruppe
Es können 6 junge Menschen im Alter von 16 bis 21 Jahren aufgenommen werden:
- aus der Heimerziehung
- mit Konflikten im Elternhaus.
Sozialpädagogische Leistungen
- Beziehungs- und Vertrauensarbeit
- Absicherung der schulischen, beruflichen und persönlichen Situation
- die Befähigung zu selbstständiger Lebensführung
- im hauswirtschaftlichen und finanziellen Bereich
- Begleitung im Umgang mit Ämtern und Behörden
- Stärkung der sozialen Kompetenzen im engen Bezug zum Alltag und Lebensumfeld
- Eltern- und Familienarbeit
- Einzel- und Gruppengespräche
Weitere Infos:
- Den Bewohnern steht ein eigener Wohnbereich mit integrierter Küchenzeile und einem Bad zur Verfügung.
- Sie erhalten in bestimmten Zeitintervallen Gelder, um das Wirtschaften mit diesen zu erlernen. Hierfür legen wir gemeinsam mit den Jugendlichen ein Konto an, sollte noch keines bestehen.
- Die Bewohner erhalten individuell-orientierte Hilfeleistung und Unterstützungsangebote.
- Es finden zu individuellen Zeiten Einzel- und Gruppenangebote, Unternehmungen und Ausflüge statt.
- Beim festen Mitarbeiterteam steht die Tür immer offen für Gespräche.
- Lernt uns gerne in einem persönlichen Kennenlerngespräch kennen und erfahrt mehr über uns und unsere Einrichtung.
Kontakt
Betreutes Wohnen für Jugendliche Neustrelitz
Carlstr. 6
17235 Neustrelitz
So finden Sie zu uns
Um die Karte zu laden, müssen Sie in den Datenschutz-Einstellungen den GoogleMaps-Dienst zulassen.
Was es noch zu beantwortet gibt:
Häufig gestellte Fragen
Habe ich/mein Kind genug Privatsphäre?
- Die Privatsphäre der Bewohner ist sehr wichtig für uns. Wir achten hier auf die individuellen Bedürfnisse. Allerdings müssen sich die Bewohner im Rahmen der Hilfeleistung auch an bestimmte Regeln und Grundsätze anpassen.
Was umfasst die Hilfeleistung?
- Wir bieten individuelle, umfassende Hilfestellungen, erwarten aber die von dir/dem Bewohner ausgehende Initiative diese auch wahrzunehmen. Beispielsweise helfen wir dabei eine Perspektive für die Zukunft zu erarbeiten, den Schulabschluss zu erreichen, Bewerbungen zu schreiben, notwendige anderweitige Hilfeleistungen in Anspruch zu nehmen, trainieren den Umgang mit Behörden, befähigen den Bewohner in alltagspraktischen Anforderungen oder unterstützen zu angemessener Zeit einen Umzug in eigenen Wohnraum. Oder haben in gemeinsamen Gesprächen einfach nur ein offenes Ohr.
Kann ich/mein Kind ein Haustier mitbringen?
- Das hängt von den individuellen Umständen ab und muss besprochen werden, ist grundsätzlich aber möglich.
Wie kann ich/mein Kind bei euch einziehen?
- Du/Sie kontaktierst/kontaktieren das ortsansässige Jugendamt und uns und wir können uns dann in einem gemeinsamen Gespräch kennen lernen. Wir erzählen dir/Ihnen etwas über uns, unsere Einrichtung und unsere Anforderungen. Und natürlich freuen wir uns darauf dich/Sie kennen zu lernen. Sollte einem Einzug von allen Seiten nichts entgegen stehen, muss beim örtlich zuständigen Jugendamt ein Antrag auf Hilfe zur Erziehung nach § 34 SGB VIII gestellt werden, hier erfolgt dann eine Bedarfsprüfung.
Was kostet die Unterbringung im Betreuten Wohnen?
- Dies wird individuell im Jugendamt mit Ihnen besprochen.