Ambulante Hilfen zur Erziehung
Die ambulante Familienhilfe arbeitet im Auftrag des Jugendamtes. Eltern und Kinder können dort einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung § 31 SGB VIII oder Erziehungsbeistand §30 SGB VIII stellen, wenn Probleme in folgenden Bereichen bestehen:
- Beziehungen in der Familie
- Entwicklungsauffälligkeiten bei Kindern
- Kita-, Schul- und Ausbildungsproblematiken
- Emotionale und soziale Probleme
- Trennung der Eltern
- Schwierigkeiten in Erziehungsfragen
- Kommunikationsprobleme in der Familie
- Altersgerechte Versorgung der Kinder
- Überforderung der Eltern mit der Versorgung und Erziehung der Kinder