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Mutter und Kind auf der Flucht im Ukraine-Krieg
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Mahnung und Inkasso

Wer eine Rechnung nicht bezahlt bekommt schnell eine Mahnung. Können Sie längere Zeit nicht zahlen, wird in vielen Fällen ein Inkasso-Unternehmen beauftragt, die Forderung einzutreiben.

Beratung eines PaaresAls Schuldnerberatung unterstützen wir gerne. Welche Vereinbarung mit einem Inkasso ist möglich? Worauf müssen Sie achten? KNA / Oppitz

Plötzlich kommt Post oder eine E-Mail von einer Firma, von der sie vorher noch nichts gehört haben. Das ärgerliche ist, dass in diesem Fall zu den eigentlichen Schulden noch Inkasso-Kosten und Zinsen dazukommen. Damit wird es immer schwieriger, die Schulden zu tilgen. Dabei sind die Kosten nicht immer korrekt. Jetzt ist es aber  sinnvoll zu verhandeln. Einen 'Deal' zu machen. Wir sagen nicht, das sei einfach. Aber es ist möglich. Ziel sollte eine Vereinbarung sein, die für Sie erfüllbar ist und bei der Sie genau wissen, wann die Forderung erledigt ist. 

Mit diesen FAQ geben wir einige Antworten. 

 

FAQ-Eintrag

Was sind Inkasso-Unternehmen?

Versandhäuser, Banken, Verkehrsbetriebe, Handwerker und andere Unternehmen verzichten meist auf ein teures Mahnwesen und lassen ihre offenen Forderungen nach einer kurzen Mahnfrist von Inkassounternehmen eintreiben. Inkasso heißt wörtlich übersetzt „Geld einziehen“.

Inkassounternehmen dürfen nur mit gerichtlicher Zulassung tätig werden. Neben den Inkassounternehmen gibt es einige Rechtsanwaltskanzleien, die sich auf den Forderungseinzug spezialisiert haben.

Wie verhalte ich mich, wenn ich Post vom Inkasso bekomme?

Sind die Inkasso-Kosten berechtigt?

Für die Inkassotätigkeit werden Ihnen Kosten berechnet. An dieser Stelle können nur ein paar Grundsätze beschrieben werden. Bei detaillierten Fragen wenden Sie sich an Ihre Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle.

Inkassounternehmen dürfen an Kosten maximal das fordern, was ein Rechtsanwalt verlangen darf.

Für das gerichtliche Mahnverfahren wird häufig ein Rechtsanwalt eingeschaltet. Falls das Inkassounternehmen bis dahin keinen Erfolg hatte (der Schuldner hat nicht gezahlt oder keine Vereinbarung unterschrieben), sind die Inkassokosten nicht gerechtfertigt. Der Schuldner kann Widerspruch gegen die Inkassokosten im Mahnbescheid einlegen.

Fragwürdige Kostenarten, wie z. B. Kontoführungsgebühren oder Kosten für Nachnahmesendungen, sollten überprüft werden.

Wenn Inkassounternehmen Forderungen kaufen (für einen Bruchteil des ursprünglichen Wertes), dürfen sie selbst keine Inkassokosten geltend machen. Also schalten sie ein neues Inkassounternehmen ein. Für Sie kann das sehr verwirrend sein.

Wie gehen Inkasso-Unternehmen vor?

Nach erfolgloser Mahnung beauftragen viele Gläubiger Inkassounternehmen.

Inkassounternehmen schicken meist Mahnbriefe. Manchmal wirken diese Briefe bedrohlich. So persönlich und beunruhigend die Schreiben wirken mögen, Sie sollten bedenken, dass es sich meistens um standardisierte Texte handelt, im Computer mit Seriendruck erstellt.

Inkassounternehmen versuchen auch, den Schuldner telefonisch oder seltener persönlich durch einen Hausbesuch zu erreichen. Der Druck soll so verstärkt werden, damit sie eine Zahlungsvereinbarung unterschreiben.

Eine Zahlungsvereinbarung ist immer dann sinnvoll, wenn damit eine absehbare Lösung gefunden werden kann und andere Ausgaben, wie Miete, Strom oder Essengeld nicht gefährdet sind. Hilfreich ist, eine Festsumme zu vereinbaren, damit später nicht zusätzliche Kosten oder Zinsen dazu kommen.

Auch Vergleiche sind möglich. Das heißt, der Schuldner zahlt nur einen Teil der Forderung und Inkassounternehmen verzichtet auf den Rest.

Diese Unternehmen sind berechtigt, Inkassokosten geltend zu machen. Näheres dazu finden Sie in der Antwort zu Inkassokosten.

ACHTUNG:
Immer wieder fühlen sich Schuldner bedrängt, so dass sie Kleinstraten zahlen, obwohl sie nur Sozialleistungen bekommen. Häufig werden die Schulden trotzdem höher, weil die Zinsen und Kosten schneller wachsen. Schuldner sollten nur dann Raten vereinbaren, wenn sie damit die Schulden wirklichen tilgen können.

Existenzbedrohlich wird die Situation, wenn wegen Ratenzahlungen kein Geld mehr für Miete, Strom oder Lebensmittel übrig bleibt. %

Wie soll ich mich den Inkasso-Unternehmen gegenüber verhalten?

Prüfen Sie, ob das Inkassounternehmen in Deutschland zugelassen ist (siehe Kopfbogen). Falls es nicht zugelassen ist, sind die Inkassokosten gerichtlich nicht durchsetzbar.

Sollte Sie ein Außendienstmitarbeiter besuchen, lassen Sie ihn nicht in die Wohnung. Falls Sie sich genötigt fühlen, rufen Sie Nachbarn oder die Polizei zu Hilfe und erstatten Anzeige wegen Hausfriedensbruchs.

Wenn Sie zahlungsunfähig sind, können Sie dies dem Inkassounternehmen mitteilen. Sollten Sie Nachweise beifügen, schwärzen Sie sensible Daten (z. B. ihre Bankverbindung, die Adresse des Arbeitgebers, ...).

Raten sollten Sie nur dann zahlen, wenn das Ihr Haushalt auf Dauer hergibt. Lebensunterhalt, Miete, Energie, Unterhaltsverpflichtungen haben Vorrang. Vereinbaren Sie, dass bei Zahlung die Forderung festgeschrieben wird, damit keine weiteren Zinsen bzw. Kosten entstehen.

Auch Vergleiche sind möglich. Wenn Sie auf Dauer zahlungsunfähig sind, wird das Inkassobüro auch mit einem Teil der Forderung einverstanden sein. Vergleichssummen von 10 % bis 90 % der Gesamtforderung sind denkbar, abhängig von der wirtschaftlichen Perspektive des Schuldners und dem Willen des Inkassounternehmens.

Unterschreiben Sie keine Vordrucke, die Ihnen vom Inkassounternehmen vorgelegt werden.

Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Telefonnummer mitzuteilen.

Sie müssen sich nicht alles bieten lassen. Falls die Geschäftsführung des Inkassounternehmens Ihrer Beschwerde nicht abhilft, wenden Sie sich an das zuständige Zulassungsgericht oder an den Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V., Friedrichstr. 50-55, 10117 Berlin (Website Inkasso.de). %

Unsere Schuldner-Beratungsstellen in Norddeutschland

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