Außergerichtliche Einigung
Hier finden Sie die Bedingungen für die außergerichtliche Einigung, sofern es sich um flexible Pläne handelt, bei denen der pfändbare Anteil des Einkommens zur Regulierung angeboten wird. Diese gelten für Vorschläge von Ratsuchenden der Caritas Schuldnerberatung in der Region Neubrandenburg, im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.
Verfügt die Schuldnerin oder der Schuldner über Einkommen, das in Teilen pfändbar ist, bilden die Bedingungen die Grundlage für einen flexiblen Ratenplan.
Sofern bei einem Vorschlag absehbar kein pfändbares Einkommen entsteht handelt es sich um sogenannte Nullpläne.