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  • Die Caritas übernimmt Verantwortung für das Leid, das Menschen in ihren Einrichtungen zugefügt wurde
Mutter und Kind auf der Flucht im Ukraine-Krieg
Anerkennung des Leids

Die Caritas übernimmt Verantwortung für das Leid, das Menschen in ihren Einrichtungen zugefügt wurde

Der Deutsche Caritasverband tritt zum 01. August 2023 dem Verfahren der Deutschen Bischofskonferenz zur Anerkennung des Leids für Betroffene von sexualisierter Gewalt bei.

  • Präventionsbeauftragter
Dr. Eckhard Zierep - Präventionsbeauftragter der Caritas im Norden
Dr. Eckhard Zierep
Präventionsbeauftragter, Fachkraft nach § 8a, SGB VIII
+49 151 59996738
+49 151 59996738
+49 151 59996738
eckhard.zierep@caritas-im-norden.de

Der Deutsche Caritasverband tritt zum 01. August 2023 dem Verfahren der Deutschen Bischofskonferenz zur Anerkennung des Leids für Betroffene von sexualisierter Gewalt bei. Menschen, denen in einer Caritas-Einrichtung Leid zugefügt wurde, werden durch uns ausführlich beraten. Sie können dann einen Antrag auf Anerkennung von erlittenem Unrecht stellen und haben die Möglichkeit, finanzielle Leistungen zu erhalten.

Wenn Sie selbst oder ein(e) Angehörige(r) sexualisierte Gewalt in einer Caritaseinrichtung erfahren haben, dann können Sie sich gerne telefonisch oder per Mail an unseren Präventionsbeauftragten (Herrn Eckhard Zierep) wenden. Wir helfen Ihnen weiter. Sie erreichen ihn unter der Mailadresse eckhard.zierep@caritas-im-norden.de und unter Tel.: 0151 5999 67 38.

Das Verfahren in Anerkennung von erlittenem Leid

Um Anerkennungszahlungen zu erhalten, müssen Betroffene einen Antrag auf Anerkennungsleistungen in derjenigen Diözese stellen, in der sie Unrecht erfahren haben. Für alle Diözesen gibt es einen oder mehrere unabhängige Ansprechpersonen, die in keinem Anstellungs- oder Weisungsverhältnis zur Caritas oder zur katholischen Kirche in Deutschland stehen. Diese Ansprechpersonen führen ein Gespräch mit den Betroffenen und prüfen, ob die geäußerten Beschuldigungen plausibel sind. Der entsprechende Antrag wird dann an die Geschäftsstelle der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) weitergeleitet. Diese entscheidet dann über die Höhe des auszuzahlenden Geldbetrags in Abhängigkeit von der Häufigkeit des Missbrauchs, von der Anzahl der Täter, dem Setting, dem Alter der Betroffenen zum Zeitpunkt der Tat und anderen Kriterien.

Weitere Informationen und Dokumente

Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie auf der Internetseite www.anerkennung-kirche.de.

Dort sind unter anderem auch diese Formulare herunterzuladen.

  • Antragsformular zum Drucken (pdf)
  • Antragsformular zum Ausfüllen am PC (pdf)
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