Dieser gesetzliche Betreuer regelt dann - je nach festgelegtem Aufgabenkreis - finanzielle Angelegenheiten, Behördengänge, hat die Gesundheitssorge, kümmert sich um Versorgungsansprüche im Alter etc.
Der Betreuungsverein bemüht sich um die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer. Durch die Mitarbeiter des Betreuungsvereins werden ehrenamtliche Betreuer in ihre Aufgaben eingeführt, fortgebildet und beraten. Der Betreuungsverein bietet Informationen und Beratungen zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Darüber hinaus führen die Mitarbeiter des Betreuungsvereins "St. Anna" berufsmäßig rechtliche Betreuungen.
Jeden ersten Montag im Monat treffen sich ehrenamtlich tätige Betreuer und Interessierte Bürger in den Räumlichkeiten des Caritas Kreisverbandes, Klosterstraße 24.
Jeden letzten Donnerstag im Monat (außer im Dezember) findet eine Sprechstunde zum Thema Vorsorgevollmacht statt.
Vorsorgevollmacht
Mit der Vorsorgevollmacht können Sie einer anderen Person das Recht einräumen, in Ihrem Namen stellvertretend zu handeln, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, über ihre Angelegenheiten zu entscheiden. Der Bevollmächtigte kann dann handeln, ohne dass es weiterer Maßnahmen bedarf. Die Vorsorgevollmacht kann sich auf die Wahrnehmung bestimmter einzelner oder aber auch aller Angelegenheiten beziehen. Die Vorsorgevollmacht gibt Ihnen die Möglichkeit, die Bestellung eines Betreuers oder einer Betreuerin durch das Betreuungsgericht zu vermeiden. Das Gericht wird nur eingeschaltet, wenn es zur Kontrolle des Bevollmächtigten erforderlich ist.
Sie sollten aber nur eine Person bevollmächtigen, der Sie uneingeschränkt vertrauen und von der Sie überzeugt sind, dass sie nur in Ihrem Sinne handeln wird.
Weitere Informationen und Formulare finden Sie dazu auf der Internetseite der Landeshauptstadt Schwerin unter folgendem Link:
Wir beraten Sie gerne persönlich zu Fragen rund um die Vorsorgevollmacht. Dazu finden einmal im Monat (außer im Dezember) Beratungen statt. Die Termine dazu entnehmen Sie bitte dem Terminblock.
Ehrenamtliche Betreuung
Ungefähr 60 Prozent aller rechtlichen Betreuungen werden ehrenamtlich geführt.[1] Vielleicht tragen Sie sich mit dem Gedanken, einem oder mehreren Menschen ehrenamtlich zu helfen, die aufgrund von Krankheit, Alter oder Behinderung in einigen Bereichen ihres Lebens Unterstützung benötigen? In diesem Fall können Sie sich gerne an unseren Betreuungsverein wenden. Einmal im Jahr findet eine Informationsveranstaltung für interessierte Bürger und Bürgerinnen statt, in der wir Ihnen alles nahe bringen, was Sie über dieses Ehrenamt wissen müssen.
Eine ehrenamtliche Tätigkeit dieser Art erfordert von Ihnen z. B.
- Das Telefonieren oder Briefe schreiben stellt für Sie keine Herausforderung dar,
- Geduld und Toleranz,
- etwas Organisationstalent,
- Aufgeschlossenheit,
- Einsatzbereitschaft und Durchsetzungsvermögen für die Betroffenen bei Behörden, Heimen oder anderen Einrichtungen.
Wir beraten und unterstützen Sie bei Ihrer Tätigkeit, informieren Sie über das Angebot von sozialen Diensten vor Ort und vieles mehr.
Rechtliche Betreuung
Informationen zum Thema
Sprechstundenangebot
In unserem Sprechstundenangebot können Sie sich über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen sowie allgemeine betreuungsrechtliche Fragen individuell informieren und beraten lassen.
Auch Bevollmächtigte werden von uns bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben beraten und unterstützt.
Sprechstundenzeiten:
Mittwochs und Freitags jeweils in der Zeit zwischen 09:00 Uhr und 12:00 Uhr
Donnerstags zu den Themen Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen
Termine:
29.02/28.03./25.04./30.05./27.06./25.07./29.08./26.09./24.10./28.11./19.12.2024
jeweils in der Zeit von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
Ort: Betreuungsverein St. Anna der Caritas in der Schloßstr. 24 in Schwerin
Die Beratung ist nur nach Terminvereinbarung möglich Tel.- Nr.: 0385 55 15 823
Beratung & Information
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie einer Vertrauensperson das Recht geben, in Ihrem Namen zu handeln, wenn Sie nicht mehr dazu in der Lage sind. Dadurch können Sie die Bestellung eines Betreuers durch das Gericht vermeiden. Wichtig ist, nur jemandem zu bevollmächtigen, dem Sie voll und ganz vertrauen. Wir beraten Sie gerne persönlich zu diesem Thema und informieren auch über Patientenverfügungen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen!
Kontakt
Förderung
Dieser Dienst wird gefördert vom Land Mecklenburg-Vorpommern sowie der Landeshauptstadt Schwerin.