FAQ Fachkräfte
Wir haben versucht, Ihnen Antworten auf mögliche Fragen zu geben. Wenn Sie den persönlichen Austausch wünschen, melden Sie sich gerne bei uns.
Wir haben versucht, Ihnen Antworten auf mögliche Fragen zu geben. Wenn Sie den persönlichen Austausch wünschen, melden Sie sich gerne bei uns.
Hilfreich ist es auf alle Fälle, klar formulierte Regeln in der Hausordnung zum Umgang mit Suchtmitteln in der Einrichtung zu formulieren. Bestenfalls werden diese gemeinsam mit den Jugendlichen entwickelt und regelmäßig gemeinsam auf den Prüfstand gestellt. Die Einbeziehung der jungen Bewohner_innen kann dazu beitragen, ein Verständnis für die Einhaltung der Regeln zu entwickeln und im Rahmen der gruppendynamischen Prozesse gemeinsam Verantwortung dafür zu übernehmen und sich gegenseitig zu erziehen. Die Regeln sollten für jede_n Bewohner_in transparent und die Einhaltung konsequent von allen Mitarbeiter_innen kommuniziert sein. Uns ist bewusst, dass es nicht jeder_m Bewohner_in gelingen wird oder kann, sich an die Regeln zu halten, ein abgestimmter und einheitlicher Umgang der Mitarbeiter_innen mit den Regeln der Einrichtung kann hier sehr hilfreich sein. Wichtig für das Team ist eine Absprache darum, wo die Grenzen der Regelverletzungen sind und welche Konsequenzen daraus für den Jugendlichen erwachsen werden. Das Angebot weiterführender Unterstützung (Jugenddrogenberatung, Entgiftung) sollte bekannt und deutlich formuliert sein.
Die Mitarbeiter_innen haben dafür Sorge zu tragen, dass die Bestimmungen des Jugendschutzgesetztes (JuSchG), des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG) des Neue-Psychoaktiven-Stoffe-Gesetzt (NPSG) und des Konsum-Cannabisgesetzes (KCanG) in der Einrichtung eingehalten werden. Dies umfasst die Altersgrenzen beim Konsum legaler Substanzen und die Regelungen zum Umgang mit den illegalen Substanzen.
Im Rahmen eines sicheren und abgestimmten Agierens sollten die Mitarbeitenden gut geschult sind, die gesetzlichen Grundlagen kennen und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen. Zudem sollten in der Einrichtung eine einheitliche Regelung und eine klare Kommunikation zum Umgang mit dem Substanzkonsum erfolgen.
Auf der Website der Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen MV und bei der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung finden Sie Handlungsanweisungen für Pädagogen in Schulen und Empfehlungen für einen gelingenden Umgang mit der Thematik in der Heimerziehung.
Sollte der Verdacht bestehen, dass sich illegale Substanzen im Zimmer eines Jugendlichen befinden, so kann dieses von den Betreuer_innen durchsucht werden, wenn! der Jugendliche diesem freiwillig zustimmt. Bestenfalls ist dieser Passus schon in der Hausordnung verankert. Bei fehlender Zustimmung ist ausschließlich die Polizei zur Durchsuchung des Zimmers berechtigt. Wichtig: vom Mitarbeiter gefundene illegale Substanzen sind unverzüglich der Polizei (dann wird automatisch auch eine Strafanzeige gegen den betreffenden jungen Menschen erstellt) oder der Apotheke zu übergeben (diese darf anonym agieren).
Noch wichtiger: die Durchsuchung und Entgegennahme der illegalen Substanzen sollte immer! unter Zeugen erfolgen und auch die Absicht der unverzüglichen Übergabe dieser Substanzen sollte deutlich formuliert werden. Warum: es besteht ansonsten das Risiko, dass Sie selbst des Besitzes illegaler Substanzen verdächtigt werden. Noch ein Hinweis: stellen Sie auch in Bezug auf den Umgang mit legalen Substanzen entsprechende Umgangsregeln auf und agieren diesbezüglich einheitlich.
Die Mitarbeiter:innen der Drogenberatungsstellen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht und garantieren den Ratsuchenden ihr Stillschweigen über die Beratungsinhalte. Das ist eine zwingende Voraussetzung dafür, dass eine Offenheit im Gespräch entsteht. Nur, wenn der junge Mensch sich sicher fühlt, wird er den Mut finden, in Austausch zu kommen. Die Drogenberatungsstellen ermutigen bei Bedarf immer, wichtige Menschen des Umfeldes in den Beratungsprozess mit einzubeziehen.
Siehe auch: Fragen und Antworten U-25, Punkt 7/8.
Wir hören Ihnen zu und können einen objektiven Blick auf die Situation mit dem Jugendlichen werfen. Wir vermitteln Ihnen sachliche Informationen rund um Konsummotive, Wirkungsweisen und Gefahren des jugendlichen Substanzkonsums. Wir können mit Ihnen hilfreiche Impulse erarbeiten und Anregungen zur Reflektion des pädagogischen Handelns bieten. Wir nehmen Ihren Bedarf auf und können gemeinsam neue Wege im Umgang mit den Jugendlichen entwickeln.
Unserer Erfahrung nach sollte das Hauptaugenmerk darauf liegen, die Betreuten darin zu unterstützen, ein Problembewusstsein zu entwickeln. Der Drogenkonsum erscheint vielen jungen Menschen hochattraktiv, denn die gewünschten Wirkungen stellen sich unmittelbar und zuverlässig ein - somit kann der Konsum einen hohen Stellenwert einnehmen und gewinnt an Bedeutung. Problemlagen werden deshalb negiert und/ oder mit fortgesetzten Konsum ausgeblendet.
Unterstützen Sie den jungen Menschen also darin, die tatsächlichen Probleme zu erkennen. Spiegeln Sie sein Verhalten. Äußern Sie wertfrei!, welche Wesensveränderungen Sie beobachten. Zeigen Sie Grenzen auf. Belassen Sie die Verantwortung für das Handeln des Jugendlichen bei ihm selbst. Bleiben Sie konsequent. Seien Sie offen für das, was er über seinen Konsum zu berichten hat. Seien Sie neugierig auf seine Konsummotive. Fragen Sie - um zu verstehen.
Solange der/die Jugendliche selbst nicht erkennt, dass sein/ihr Konsumverhalten weitreichende negative Auswirkungen hat, wird er/sie auch keine Notwendigkeit in einer Veränderung sehen. Nutzen Sie Ihre Kräfte und Kompetenzen dafür, dass er/sie selbst das Problem wahrnimmt - um daraus eine intrinsische Veränderungsmotivation zu entwickeln.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es zwei Entgiftungsstationen und wenige Angebote im stationären therapeutischen Setting für junge Menschen. Bei der Vermittlung und Antragstellung werden die Jugend- Drogenberatungsstellen oder regionale Suchtberatungsstellen unterstützen. Behandlungsmöglichkeiten bestehen selbstverständlich auch in anderen Bundesländern, Hinweise dafür erhalten Sie z. B. über das regionale Gesundheitsamt und die Landeskoordinierungsstellen für Suchtfragen der einzelnen Bundesländer.
Entgiftung findet in den psychiatrischen Abteilungen der Krankenhäuser statt und dauert meistens um die drei bis vier Wochen. Psychotherapeutische Behandlungsmaßnahmen können sich nach Bedarf und Angebot der Krankenhäuser anschließen oder vermittelt werden.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es zwei spezialisierte Entgiftungsstationen für junge Menschen ab 12 Jahren. Volljährige können sich für eine Entgiftungsmaßnahme in den örtlichen Krankenhäusern informieren. Die Kosten werden in aller Regel über die gesetzlichen Krankenkasse getragen.
ab 12 Jahren (Helios-Klinik Stralsund)
oder ab 16 Jahren (Helios-Klinik Schwerin)
oder Fachklinik Bockholdt (in Schleswig-Holstein)
Stationäre Therapie in Mecklenburg-Vorpommern:
Im Krankenhaus (ab 12 Jahren)
In einer WG (ab 10 Jahren):
chamaeleon-stralsund.de
Jugendhaus Dishley der Diakonie
Deutschlandweit in einer Reha-Einrichtung (ab 14 Jahren) als Leistung der Deutschen Rentenversicherung Nord:
Fachklinik "Come In" in Hamburg
Dietrich-Bonhoeffer-Klinik in Großenkneten in Niedersachsen
Weitere Einrichtungen deutschlandweit unter meine-rehabilitation.de
Unterlagen für die Antragstellung einer Reha der Deutschen Rentenversicherung Nord
Die Antragsstellung muss zwingend mit einer Suchtberatungsstelle erfolgen. Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gerne.
Hm, das ist wirklich ein schwieriges Thema, denn Eltern schwanken oft zwischen großer Hilflosigkeit, Erschöpfung und auch Wut. Erfahrungsgemäß hilft es ihnen oft schon sehr, wenn Sie mehr allgemeines und objektives Wissen zu den konsumierten Substanzen und den Konsummotiven erhalten. Ebenso ist es wichtig, dass es Raum für die Eltern gibt, die eigenen Gefühle zu kommunizieren und darin ernstgenommen zu werden. Nicht selten tragen Eltern auch Schuldgefühle. Es wird als hilfreich erlebt, hier Entlastung zu erfahren - um dann auch in den nächsten Schritten zu thematisieren, auf welche Weise sie sich dem Konsumverhalten ihres Kindes stellen wollen. Bis dahin haben die Eltern wahrscheinlich schon viel unternommen und sehen sich enttäuscht, dass nichts nützt. Motivieren Sie die Eltern gern, die Unterstützung unserer Jugend-Drogenberatungsstellen oder ggfs. regionaler Suchtberatungsstellen wahrzunehmen, denn Angehörige sind hier ebenso willkommen - weil sie eben eine gewichtige Rolle bei einer möglichen Veränderung spielen können. Wie dies aussehen kann, werden wir in der Beratung herausfinden können.
An dieser Stelle möchten wir gern auf eine Auswahl von Websites verweisen, die auch wir in unserer Arbeit nutzen. Diese halten eine große Fülle an wissenswerten und aktualisierten Informationen zu den Substanzen und weitere wertvolle Empfehlungen und Anregungen rund um den Substanzkonsum (junger) Menschen bereit. Weitere Hinweise finden Sie bei "Downloads & Links".