Verbraucherinsolvenz
Mit dem Verbraucherinsolvenzverfahren soll überschuldeten Menschen wieder ein Neuanfang ermöglicht werden.
Es gibt keine Mindestschuldensumme für einen Insolvenzantrag. Auch mit vermeintlich kleinen Beträgen unter 2.000 € kann ein Verfahren beantragt werden. Es ist aber zu beachten, dass das Verfahren selbst mindestens ca. 2.000 € kostet und die Kosten zunächst nur gestundet werden. Bei kleinen Beträgen ist es leichter möglich, mit wenig Geld erfolgreich Vergleiche zu verhandeln. Im Schnitt konnten in unserer Beratungsstelle im Jahr 2015 Vergleichssummen mit 27 % der Gesamtschuld erreicht werden.
Wer eine Verbraucherinsolvenz beantragen will, sollte sich im Klaren sein, dass das Verfahren drei Jahre läuft, bevor die Restschuldbefreiung erteilt wird. Es ist wichtig, sich in den drei Jahre stets mit dem Insolvenzverwalter abzustimmen. Was das heißt erklärt der Verwalter in einem persönlichen Gespräch am Anfang des Verfahrens. Zudem sollten sich Ratsuchende hinreichend sicher sein, dass keine neuen Schulden entstehen können. Gerade wenn ein Haushalt über wenig Geld verfügt sind eine gute Haushaltsplanung und sparsames Wirtschaften der Schlüssel für eine erfolgreiche Insolvenz. Sofern keine Insolvenzmasse gesammelt werden konnte wird am Ende zwar die Restschuldbefreiung erteilt, dennoch fordert der Staat die Insolvenzkosten ein. Zu diesem Zeitpunkt muss dann ein neuer Stundungsantrag gestellt werden. Vier weitere Jahre kann die Gerichtskasse versuchen, die Insolvenzkosten einzufordern, bis auch diese erlassen werden.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind viele Schuldnerinnen und Schuldner erleichtert. Der Stress ist weg, der Briefkasten bleibt leer und es gibt eine Perspektive. Ob dies der richtige Weg, kann in der Schuldnerberatung besprochen werden.