Das Basiskonto
Das Konto wird Basiskonto genannt. Mit dem Basiskonto will die europäische Union sicherstellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger in Europa Zugang zum Zahlungsverkehr haben.
Jede und Jeder hat ein Recht auf ein Konto, um die eigenen Finanzen im Alltag zu organisieren. Mit dem Basiskonto kann man Geld überweisen, mit der Karte zahlen oder Bargeld abholen. Auch Lastschriften werden eingelöst. Eine Überziehung des Basiskontos mit einem Dispokredit ist nicht möglich. Onlinebestellungen sind möglich, sofern die Onlineshops Ihre Bonität akzeptieren.
Ein europäisches Basiskonto können auch Geflüchtete beantragen. Wichtig sind hinreichende Ausweisdokumente.
Jede Bank in Europa, die Girokonten anbietet, muss ein solches Konto anbieten. Der Antrag für ein Basiskonto darf in der Regel nicht abgelehnt werden. Ausnahmen bestehen:
- Die antragstellende Person hat bereits bei einer anderen Bank ein Konto.
- Die Bank macht eigene Forderungen gegen den Kunden, die Kundin geltend.
- Sie hatten bei der Bank bereits ein Basiskonto, das Ihnen rechtmäßig gekündigt wurde.
Sollte die Bank die Eröffnung eines Basiskontos ablehnen, muss die Ablehnung innerhalb von 10 Tagen begründet werden. Sofern die Bank Ihren Antrag auf Eröffnung eines Basiskontos ohne eine Begründung ablehnt, können Sie Ihr Recht mit Hilfe einer Schlichtungsstelle oder eines Gerichtes durchsetzen.
Auch bei der Aufsichtsbehörde Bafin ist eine Beschwerde möglich.