Asylverfahrensberatung
Die Beratung erfolgt von der Antragstellung bis zum Abschluss des Verfahrens. Wir sind auch für Erst-, Zweit- oder Folgeanträge tätig.
Wir beraten Schutzsuchende über ihre Rechte und Pflichten im Asylverfahren und erklären ihnen die rechtlichen Schritte. Wir bereiten Asylsuchende insbesondere auf ihre Anhörung vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vor.
Zusätzlich beraten wir zu den Rechtsmitteln, die im Falle einer Ablehnung des Asylantrags vor dem Verwaltungsgericht eingelegt werden können und begleiten bis zum Abschluss des Verfahrens. Auch beraten wir in Fragen der Zuständigkeit, den sogenannten Dublin-Verfahren. Die Berater*innen arbeiten eng mit der Rechtsberatung der Caritas zusammen.
Die Beratung ist unabhängig, vertraulich und kostenfrei.
Terminvergabe: Für die Beratung ist ein Termin erforderlich, der per E-Mail (Adresse s. Kasten) oder telefonisch vereinbart werden kann: 0160 965 705 86 oder 0160 959 652 60 oder oder 0152 243 526 89.
Beratungssprachen: Deutsch, Englisch, Spanisch
Darüber hinaus können Sprachmittler*innen hinzugezogen werden.