Vollstreckung droht? - Was Du jetzt tun musst.
Du öffnest den Brief und fett gedruckt steht da: "Achtung: Vollstreckung droht." - Das ist der Augenblick an dem der Puls hochgeht, alle Befürchtungen scheinen wahr zu werden.
Solch unangenehme Post will niemand bekommen. Wenn du solche Briefe kennst, hast du, so nehme ich an, dich schon vielfach bemüht, das Problem zu lösen. Doch es wurde immer größer.
Aber die gute Nachricht. Atme tief durch, das meiste ist geschützt.
Herzlich willkommen zum Caritas-Schulden-Podcast. Ohne Panik und mit klaren Gedanken spreche ich über die drohende Zwangsvollstreckung. Weißt heißt das eigentlich. Heute will ich Ordnung in dein Kopfkino bringen. Wie immer: Du wirst nach dem Hören ein wenig gelassener auf die Welt und auf dein Problem schauen. In den allermeisten Fällen hast du nichts zu befürchten. Du bist vielleicht geschützter als du denkst.
Drei Fragen beantworte ich Dir:
- Was ist Zwangsvollstreckung eigentlich?
- Welchen Schutz gibt es?
- Und was kannst Du tun!
Was du jetzt hörst, bezieht sich im Wesentlichen auf die Vollstreckung von Einzelforderungen und zwar entweder öffentlich-rechtlichen Forderungen oder zivil-rechtlichen Forderungen. Heute rede ich nicht über Geldstrafen oder Bußgelder.
Öffentlich-rechtlich heißt: Irgendeine Behörde, ein Amt, eine Kommune versucht, Geld von dir zu bekommen. Nehmen wir mal an, der Landkreis hat einen Gebührenbescheid verschickt, den du zahlen sollst. Oder die Krankenkasse, das Jobcenter oder die Familienkasse will Geld von dir zurück. Dann gibt es regelmäßig einen Rückforderungsbescheid, und dieser Rückforderungsbescheid ist Grundlage für die Zwangs-Vollstreckung.
Hast du dagegen Schulden, weil du dein Telefon nicht bezahlen konntest oder weil eine Zahlung für eine Online-Bestellung wieder zurückgegangen ist, dann ist das eine zivil-rechtliche Forderung. Für diese Forderung braucht der Gläubiger einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid oder ein Gerichtsurteil. Zum gerichtlichen Mahnverfahren und Vollstreckungsbescheid gibt es eine eigene Podcastfolge aus dem letzten Jahr. Erst wenn so ein Vollstreckungsbescheid vorliegt - deswegen heißt er so - hat der Gläubiger die Möglichkeit, sich um eine Vollstreckung zu bemühen. Vollstreckung heißt: Er will probieren, sein Geld von dir wiederzubekommen.
Jetzt wird es konkret: Es gibt drei übliche Möglichkeiten in einer Vollstreckung:
- Das ist eine Kontopfändung.
- Das ist eine Lohnpfändung.
- Oder der Gerichtsvollzieher wird beauftragt, persönlich bei dir vorbeizuschauen und zu gucken, ob zu Hause etwas pfändbar ist, oder er wird beauftragt, eine Vermögensauskunft von dir zu verlangen.
Eine Kontopfändung ist echt unangenehm. Der Gläubiger versucht mit Hilfe eines Pfändungsbeschlusses, seine Forderung zu vollstrecken. Aber du bist nicht wehrlos. Du kannst Dein Konto in jedem Fall in ein P-Konto umwandeln und automatisch sind 1.560 € geschützt. Mehr Schutz bekommst Du, wenn du zum Beispiel Kinder hast oder Kindergeld oder zum Beispiel Pflegeleistungen bekommst.
Es ist ärgerlich, Der Gläubiger darf sich an deinen Arbeitgeber wenden, dann handelt es sich um eine Lohnpfändung. Hier greift ein genereller Schutz. Ohne Antrag. Dein Arbeitgeber muss sich an die Pfändungstabelle halten. Liegt dein Lohn im gesamten Monat unter 1.560 Euro, ist gar nichts pfändbar. Mein Tipp: In zwei Wochen kommt eine eigene Folge nur zur Lohnpfändung,
Zuletzt - ich hatte schon gesagt - kann der Gerichtsvollzieher vor Deiner Türe stehen und eine Sachpfändung durchführen. In der Regel sind diese Pfändungsversuche völlig erfolglos. Es kann mal sein, dass zum Beispiel ein Gläubiger sieht, dass du ein Auto hast und versucht, dein Auto zu pfänden. So wie beim Lohn und beim Konto sind aber auch Schutzmechanismen eingerichtet. Das heißt, wenn du zum Beispiel dein Auto für die Arbeit brauchst, ist es geschützt.
In jedem Fall ist es so: Wenn eine Vollstreckung droht, musst du prüfen, ob es einen Pfändungsschutz gibt und du dafür Schritte einleiten musst. Grundsätzlich lässt sich sagen, Deine Basics sind geschützt und wenn Du Dir konkret um einzelne Dinge Sorgen machst, frag nach. Wenn du ausschließlich Bürgergeld beziehst oder Grundsicherung oder eine ganz, ganz, ganz kleine Rente hast und kein Vermögen im Hintergrund, ist es in der Regel so, dass nichts pfändbar ist. In dem Fall ist eine Furcht vollständig unangemessen.
So oder so: Die Frage, ob du etwas zurückzahlst oder nicht zurückzahlst - solltest du nicht von diesen Drohungen abhängig machen. Die eigentliche Frage lautet: Wie kann ich die Schulden sinnvoll tilgen. Welche Strategie habe ich? Sobald Du Dich von diesen Briefen treiben lasst, machst Du etwas falsch. Dazu beraten wir dich in der Schuldnerberatung. Wir entwickeln mit Dir einen Plan.
Und zum Schluss: Wenn überhaupt nichts pfändbar ist, hat der Gläubiger immer noch die Möglichkeit, von dir eine Vermögensauskunft zu verlangen. Das klingt dramatischer als es ist. Vermögensauskunft heißt, Du musst angeben, wo du überall deine Schätze vergraben hast. Vielfach ist das, was du hast, übersichtlich. Die allermeisten haben nichts zu verstecken.
Weitere Informationen zu möglichen Vollstreckungen und zu bestimmten Begriffen in der Schuldnerberatung findest du auf unseren Seiten schulden-verstehen.de. Beim nächsten Mal geht es um eine konkrete Vollstreckung, nämlich um Lohnpfändungen.
Also bis zum nächsten Mal, halte dein Geld zusammen.
Hey, zum Schluss: Gelassenheit ist deine Kraft: Halte kurz inne. Du entscheidest, ob Du Dir Druck machen lässt. Ich weiß, das ist super schwer. Und doch: Bleibe dran.