Rechtsberatung für Flüchtlinge
Die Beratung richtet sich an Menschen, die noch nicht rechtsanwaltlich vertreten werden und sich eine kostenpflichtige anwaltliche Beratung nicht leisten können.
Asylverfahrensberatung und aufenthaltsrechtliche Beratung
Die Juristin informiert Flüchtlinge und Helfer über Bedeutung und Inhalt der Anhörung im Asylverfahren und bereitet Asylsuchende auf die Anhörung vor. Sie berät während und nach dem Abschluss des Asylverfahrens in allen aufenthaltsrechtlichen Fragen, zu Rechtsmitteln und Abschiebeschutz.
Sozialrecht für Flüchtlinge
Sie informiert Flüchtlinge und Helfer zu Fragen zum Asylbewerberleistungsgesetz, zum Arbeitsmarktzugang und zur Krankenhilfe. Die Juristin hilft bei der Formulierung von Eilanträgen und Klagen und informiert über die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Terminvereinbarung
Aufgrund der großen Nachfrage erfolgt die Terminvereinbarung aktuell nur für Klientinnen und Klienten des Caritasverbandes über deren Beraterinnen und Berater.
Beratungszeiten
Dienstag