P-Konto
Mit einer Pfändung können Gläubiger das eigene Girokonto pfänden. Mit einer Pfändung wäre alles Geld weg. Um das eigene Einkommen zu schützen, ist ein P-Konto unumgänglich.
Das geht ganz einfach. Auf Antrag muss die Bank das eigene Konto in ein P-Konto umwandeln. Damit wird automatisch ein Sockelbetrag geschützt, der den Mindestbedarf sicherstellen soll. Dieser Sockelbetrag wird jedes Jahr im Juli angepasst.
Mit den FAQ wollen wir Euch über die Funktion des P-Kontos informieren. Unten findet Ihr zudem ein Faktenblatt zum Pfändungsschutzkonto, als Zusammenfassung der Informationen.