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Mutter und Kind auf der Flucht im Ukraine-Krieg
Pfändungsschutz Das Einkommen sichern

P-Konto

Mit einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützen Sie Ihr Konto bei möglichen Pfändungen.

Mit einer Pfändung können Gläubiger das eigene Girokonto pfänden. Mit einer Pfändung wäre alles Geld weg. Um das eigene Einkommen zu schützen, ist ein P-Konto unumgänglich. 

Das geht ganz einfach. Auf Antrag muss die Bank das eigene Konto in ein P-Konto umwandeln. Damit wird automatisch ein Sockelbetrag geschützt, der den Mindestbedarf sicherstellen soll. Dieser Sockelbetrag wird jedes Jahr im Juli angepasst. 

Mit den FAQ wollen wir Euch über die Funktion des P-Kontos informieren. Unten findet Ihr zudem ein Faktenblatt zum Pfändungsschutzkonto, als Zusammenfassung der Informationen. 

Fragen zum P-Konto

Wie bekomme ich ein P-Konto?

Sie können jederzeit von Ihrer Bank verlangen, dass Ihr Konto als P-Konto geführt wird. Falls Ihr Konto bereits gepfändet wird, muss die Bank das Konto binnen 4 Geschäftstagen (Wochenende und Feiertage zählen nicht mit) in ein P-Konto umwandeln.

Wichtig: Der Antrag kann nur vom (zukünftigen) Kontoinhaber persönlich gestellt werden. Es ist also nicht möglich, dass z.B. der Ehegatte mit Hilfe einer Vollmacht die Umwandlung beantragt.

Muss mir die Bank ein P-Konto einrichten?

Sofern Sie bereits ein Konto bei einer Bank haben, ist diese Bank verpflichtet, dieses Konto in ein P-Konto umzuwandeln. Das gilt nicht, sofern Sie bei einer anderen Bank bereits ein P-Konto haben.

Darüber hinaus gibt es in der Europäischen Union gibt es einen Rechtsanspruch auf ein Basiskonto. Wer über kein Konto verfügt kann bei jeder Bank einen Antrag auf ein Basiskonto stellen.  Mit der Beantragung können Sie gleichzeitig bestimmen, dass Ihr Konto ein P-Konto sein soll. Besteht allerdings bei einer anderen Bank bereits ein Konto, kann die Bank die Anfrage ablehnen. 

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Basiskonto

 

Wie hoch ist mein Freibetrag?

Beim P-Konto ist automatisch ein Grundfreibetrag in Höhe von 1.500,00 € je Kalendermonat vor Pfändungsmaßnahmen geschützt.

Wenn Sie verheiratet und/oder für Kinder zum Unterhalt verpflichtet sind, können Sie weitere Freibeträge beantragen. Der Grundfreibetrag erhöht sich um 561,43 € für die erste Person, für jede weitere Person um 312,78 €. Das gilt auch, wenn Sie Bürgergeld oder Grundsicherung für Personen aus Ihrer Bedarfsgemeinschaft erhalten. Bekommen Sie Kindergeld, so ist dieses ebenfalls geschützt.

Zusätzlich pfändungsfrei sind einmalige Sozialleistungen wie zum Beispiel für die Erstausstattung der Wohnung, Klassenfahrt oder Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkasse. Erhalten Sie Geldleistungen zum Ausgleich eines Mehraufwandes wegen eines Körper- oder Gesundheitsschadens, wie zum Beispiel Pflegegeld, sind diese Zahlungen auch nicht pfändbar.

Wenn Ihnen mehr als der Grundfreibetrag zusteht, müssen Sie bei Ihrer Bank eine P-Konto-Bescheinigung (gem. § 903 ZPO) vorlegen, auf welcher Ihr persönlicher Freibetrag inklusive aller Zusatzleistungen vermerkt ist. Diese Bescheinigung erhalten Sie unter anderem von Ihrer Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle. Bringen Sie bitte dazu die Kontoauszüge (auch digital) und alle Unterlagen mit, mit denen Sie die zusätzlichen Freibeträge nachweisen können.

Kann ich das P-Konto überziehen?

Nein. Das P-Konto gibt es nur als Guthabenkonto. Bei der Einrichtung eines P-Kontos wird das Dispolimit gekündigt.

Fehler, die man beim P-Konto machen kann

Grundsätzlich gilt beim P-Konto, dass es einen festgesetzten und geschützten Sockelbetrag  für jedes P-Konto gibt. Prinzipiell sind alle Geldeingänge in einem Kalendermonat, die unter diesem Sockelbetrag liegen geschützt. 

Klärungsbedarf gibt es immer dann, wenn der Sockelbetrag überschritten wird. Es gibt Situationen, in denen der an sich geschützte Betrag oder zweckbestimmte Beträge auf das Konto eingehen, die dann aber auf dem Konto nicht geschützt sind. Vier Fallbeispiele erklären wir hier:

Kindesunterhalt wird auf das P-Konto überweisen

In den meisten Fällen ist das kein Problem, weil für das Kind extra Kinderfreibeträge eingerichtet werden können. In folgenden Beispiel muss jedoch eine anderen Lösung gefunden werden: Eine alleinerziehende Mutter verdient 1.600 €. Für ihre beiden Kinder bezieht sie vom Vater 600,00 € Unterhalt. Mit beiden Beträgen zusammen übersteigt das Einkommen den erhöhten Sockelbetrag. Der Unterhalt ist - streng genommen - kein Einkommen der Mutter. Dieser kann auf dem Konto der Mutter nicht geschützt werden. In diesem Fall muss für den Kindesunterhalt eine eigene Lösung gefunden werden.

Rückerstattung von Steuern, Versicherungsleistungen oder das Geldgeschenk von Omi sind auf einem P-Konto nicht geschützt.

Übersteigen die Geldeingänge in dem Monat deshalb den Sockelbetrag, werden die übersteigenden Geldeingänge gepfändet.

Bareinzahlung auf das P-Konto 

Ein junger Mann bezieht 853 € Arbeitslosengeld II. Die Miete in Höhe von 421 € wollte er dem Vermieter bar geben. einen Tag später entschied er sich, das Geld doch zu überweisen und zahlte die Miete wieder bei der Bank ein. Diese Bareinzahlung zählt als zusätzlicher Geldeingang. Beide Geldeingänge zusammen übersteigen in diesem Monat damit den Sockelbetrag. Dieser übersteigende Betrag wird gepfändet.

Einkommen vom Partner (oder anderen) wird auf das P-Konto überwiesen

Wird der Lohn vom Partner (oder beispielsweise Lehrlings-Entgelt des Kindes) auf das P-Konto überwiesen, ist dieses nicht geschützt. Übersteigen deshalb die Geldeingänge in dem Kalendermonat den freigegebenen Sockelbetrag wird der Betrag gepfändet, der über dem Sockelbetrag liegt. 

 

Komme ich immer an mein Geld?

Über den Betrag von 1.500,00 können Sie auf einem P-Konto immer – auch bei einer Pfändung – verfügen. Wenn Sie über ein höheres Einkommen verfügen und Unterhaltsverpflichtungen haben oder in einem Haushalt für mehrere Personen gemeinsam Sozialleistungen oder Kindergeld erhalten, können Sie unter Umständen einen höheren Betrag pfändungsfrei stellen lassen. In vielen Fällen können Schuldnerberatungsstellen Bescheinigungen ausstellen. 

Mein Konto ist überzogen. Bekomme ich ein P-Konto?

Ja, auch ein überzogenes Girokonto kann in ein P-Konto umgewandelt werden. Die Bank wird allerdings das Limit umgehend sperren und die Restforderung auf einem gesonderten Konto sofort fällig stellen. 

Die Umwandlung eines überzogenen Girokontos ist immer dann erforderlich, wenn Pfändungen auf das Konto eingehen oder die betroffene Person einen Insolvenzantrag konkret plant. 

Manchmal weigern sich Banken, bei einem Minus auf dem Konto, einer Umwandlung zuzustimmen. Allerdings ist in § 850k ZPO genau dieser Fall konkret beschrieben. 


Kann ich den P-Konto-Schutz wieder löschen?

Ja, die Bank ist verpflichtet, den P-Konto-Schutz wieder aufzuheben, wenn Sie dies verlangen. Wenn der P-Konto-Schutz wieder gestrichen werden soll, müssen Sie dies der Bank mindestens vier Tage vor dem Monatswechsel mitteilen. Das Girokonto wird dann ohne Änderungen als normales Konto weitergeführt.

Bitte beachten Sie, dass dies nur möglich ist, wenn es keine Pfändungen auf dem Konto gibt oder das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist. 

Ich möchte gerne auf dem P-Konto etwas Geld ansparen. Sind meine Ersparnisse sicher?

Grundsätzlich ja. Bis zu drei Monate sollen Schuldnerinnen und Schuldner Geld auf einem P-Konto ansparen können. Da der Ansparbetrag gedeckelt ist, schlagen wir vor, bei der Bank nachzufragen, wie hoch der maximale Ansparbetrag sein kann. 

Trotz Sozialleistungen kein Geld vom P-Konto! Was ist passiert?

Es gibt mehrere Gründe, warum die Bank auch Sozialleistungen nicht auszahlt:

Mehrere Leistungen in einem Monat werden auf das P-Konto überwiesen

Sie haben mehrere Leistungen in einem Monat bekommen, z.B. Arbeitslosengeld II am Anfang des Monats und wieder am Ende des Monats. In solchen Fällen reicht es, den Monatswechsel abzuwarten, da das zuletzt auf das Konto gezahlte Geld als Zahlung des nächsten Monats gewertet wird..

Nachzahlung von Sozialleistungen werden auf das P-Konto überwiesen

Sie haben vom Amt aufgrund Nachberechnung für vergangene Monate Nachzahlungen bekommen, beispielsweise Kindergeld oder Arbeitslosengeld II . Nachzahlungen der Regelleistung oder Grundsicherung können Schuldnerberatungsstellen freigeben. Das Problem ist, das einzelne Sozialleistungen, z.B. Rente oder Arbeitslosengeld pfändbar sein können. Dann wäre eine Freigabe über das Gericht zu beantragen, wenn der nachgezahlte Betrag 500,00 € übersteigt. 

Einmalige Sozialleistungen oder Stiftungsgeld gehen auf das P-Konto

Sie haben einmalige Zuschüsse bekommen, z.B. für Möbel oder den Führerschein oder eine Unterstützung für die Schwangerschaft oder Geburt. Diese einmaligen Zuschüsse und Stiftungsmittel können Sie sich als 'einmalige Sozialleistungen' von der Schuldnerberatung freigeben lassen.   

Antworten zum P-Konto, als Download

PDF | 647,3 KB

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