„Was beinhaltet für Sie das ‚christliche Profil‘“?
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I. "Auf keinen Fall ist es nur der Halleluja-Kreis mit einer Kerze in der Mitte, wie manche noch immer denken. Ein christliches Profil muss von allen getragen werden, es ist ein immerwährender unternehmerischer Prozess. Die christliche Soziallehre ist zentral. Nicht verhandelbar sind die Menschenwürde und der ganzheitliche Blick auf jeden Menschen in jeder Lebenslage. Das gilt für Kunden gleichermaßen wie für Mitarbeitende. Partizipation und Respekt in der Dienstgemeinschaft sind grundlegend. Christliche Ethik fordert ein nachhaltiges Wirtschaften, aber auch ein Nachdenken über Gehaltsfragen gehört dazu. Und eines muss klar sein: Werte- und Profilarbeit ist nicht das Sahnehäubchen, sondern ein grundlegender Marktvorteil, den wir als Kirche nutzen sollten."
(Hannes Groß, Direktor des Instituts für christliche Organisationskultur in Dortmund. Nachzulesen in "Neue Caritas, Freiburg, Heft 19, 7. November 2023)
II. "Konkret braucht es oft Stabsstellen für christliche Unternehmenskultur oder -profil, die das christliche Menschen-, Welt-und Gottesbild in die jeweiligen fachlichen Prozesse einbringen können und hierzu Fachreferent:innen und Vorgesetzte befähigen. Der Bedarf an klassischen religiösen Formaten wie allgemeinen Glaubenskursen sinkt mit dem Rückgang der konfessionellen Mitarbeitenden. Künftig braucht es verstärkt entsprechende tätigkeitsbezogene, inklusive religiöse Inhalte der fachlichen Fort- und Weiterbildung, um eine entschieden christlich geprägte Professionalität anzubieten. Es sind Diskursformate zur Stärkung der Überzeugungsgemeinschaft zu fördern (Motivations- und Wertegemeinschaft). Es braucht Konzepte der Mitarbeitendengewinnung wie auch zur beruflichen Begleitung, die kompatibel zur Arbeitswelt sind. Es gilt, eine kontinuierliche Auseinandersetzung mit christlichen Inhalten in der beruflichen Tätigkeit anzubieten. Dies ist künftig zu unterscheiden von ‚freiwilligen Angeboten zu Spiritualität und Seelsorge…, um sich mit den eigenen Sinn- und Glaubensfragen des Lebens zu beschäftigen.‘"
(Bruno Schrage, Referent für Caritaspastoral und Grundsatzfragen im DiCV Köln, Mitglied der DCV-Kommission für Caritasprofil. Nachzulesen in "Neue Caritas, Freiburg, Heft 19, 7. November 2023, S.13 - Schrage zitiert am Schluss die GrO Art.5 Abs.1: "Alle Mitarbeitenden haben Anspruch auf berufliche Fort- und Weiterbildung. Diese umfasst die fachlichen Erfordernisse ebenso wie die ethischen und religiösen Aspekte des Dienstes und Hilfestellungen zur Bewältigung der spezifischen Belastungen der einzelnen Tätigkeiten." … Abs. 2: Ziel ist es, "berufs- und tätigkeitsbezogen spezifische religiöse und ethische Kompetenzen erwerben (zu) können." 13. GrO Art. 5 Abs 2.)