Das Recht auf Förderung von Kindern mit Behinderung beginnt nicht erst mit dem Schulalter. Es reicht von der Geburt bis ins Erwachsenenalter – von der Frühförderung, über die Kita und die Schule, bis hin zu den familienentlastenden und unterstützenden Diensten.
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Behindert = arbeitsunfähig. Diese Formel ist falsch, denn Kompetenz und Leistung hängen nicht immer von den Beeinträchtigungen einer Person ab. Allerdings müssen Barrieren abgebaut und Arbeitsplätze individuell angepasst werden. Dass Betriebe so gute Mitarbeiter gewinnen können, berichtet Bernward Jacobs von der Stift Tilbeck GmbH.
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Der Verein Sozialhelden aus Berlin hat sie ins Rollen gebracht: die Wheelmap. Eine Landkarte im Internet, auf der Kneipen, Kinos, Parkhäuser und andere Orte markiert sind, die man mit Rollstuhl, Kinderwagen oder Rollator gut erreichen kann. Das Besondere: Jeder kann dazu beitragen die barrierefreie Welt zu erschließen!
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