Jeder Mensch ist einmalig. Daraus ergibt sich die Verpflichtung, die Kinder und Jugendlichen in ihrer Würde und vor Ausnutzung, Ausgrenzung und Vereinnahmung zu schützen. Menschliche Not - geistige, körperliche und seelische - erfordert mitmenschliche Hilfe. Die Hilfe soll ganzheitlich erfolgen. Die geistig-seelische Situation und die Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen werden in die Hilfeleistung einbezogen. Sie werden angeregt, an der Veränderung ihrer Lebenssituation aktiv mitzuwirken und ihre Selbsthilfe zu entfalten. Die Kinder und Jugendliche, denen geholfen wird, sollen im Prozess des Helfens selbst Handelnde bleiben. Die Eigenständigkeit von Einzelpersonen, von Familien und Gruppen soll gefördert werden.
Wir nehmen die Kinder an wie sie sind und begleiten sie ein Stück ihres Weges.
Der Integrationsbegleiter hilft
→ im pflegerischen Bereich
z.B. Hilfe bei Toilettengängen; Windeln wechseln; Umlagerungen
→ bei lebenspraktischen Aufgaben
z.B. beim Essen und Trinken; Hilfe beim Wechsel der Räume; An-, Aus- und Umziehen
→ im Unterricht
z.B. beim Herrichten des Arbeitsplatzes; bei der Fokussierung und Konzentration; Wiederholung und Verdeutlichung von Arbeitsanweisungen; Umsetzen von Übungssequenzen, unterstützt bei der Kommunikation mit Lehrern und Mitschülern und bei der Integration in die Klassengemeinschaft
→ im sozial-emotionalen Bereich
z.B. Stärkung durch Motivation und Bestätigung; Strukturierung des Schulalltags; Wiederholen und Einüben von Regeln; "Auszeiten" begleiten; Erklärung von Verhalten und Signalen von anderen Kindern und Erwachsenen
→ bei schulischen Veranstaltungen und während der Pause
z.B. Pausenbetreuung; Förderung von Kontakten zu anderen Kindern; Betreuung an Wandertagen; Ausflügen und Klassenfahrten; Unterstützung und Betreuung in AGs und Begleitung in Schulpraktika
→ bei der Stärkung und Bildung der Eigenständigkeit
Informationen
Information für Bewerber
Wen genau unterstützen Integrationsbegleiter?
Kinder und Jugendliche werden vor allem durch mindestens eine seelische, körperliche oder geistige Behinderung vor große Herausforderungen gestellt. Häufig auftretende Beispiele sind:
- auffälliges Verhalten im Unterricht (z. B. durch ADHS)
- Epilepsie
- Diabetes mellitus
- geistige Behinderung (z. B. durch Down-Syndrom)
- seelische Behinderung (z. B. Neurosen, Phobien, Psychosen)
- körperliche Beeinträchtigungen
Kurzum: Das Kind bzw. der Jugendliche benötigt Unterstützung.
Welche Aufgaben hat ein Integrationsbegleiter?
Die "Hilfe zur Selbsthilfe" ist Kernaufgabe der Tätigkeit.
Der Integrationsbegleiter kann dem Kind bzw. den Jugendlichen z. B. folgendermaßen zur Seite stehen:
- als Begleitung und Orientierungshilfe auf dem Weg zur Kita / (Berufs-)Schule / zum Hort
- bei lebenspraktischen Verrichtungen wie Pflegehilfen (Essen und Trinken, Toilettengang, Erinnerung an Medikamente…)
- bei der Mobilität (Stufen und Treppen überwinden…)
- als Anleitung bei der Verwendung von Arbeitsmaterialien und Hilfsmitteln im Unterricht oder während der Beschäftigungszeit in der Kita (Basteln mit Schere und Kleber, Bedienung von Handwerkzeugen…)
- Sicherstellung des Unterrichts bzw. der Beschäftigungszeit (Kita) durch Kriseninterventionen und Konfliktbewältigung (Erlernen des Umgangs mit eigenen Gefühlen, Vermitteln von gesellschaftlichen Werten, Regeln und Normen…)
- Einzelförderung und Unterstützung im Unterricht
- Unterstützung bei der Eingliederung in die Klassen- bzw. Gruppengemeinschaft
Wie werde ich Integrationsbegleiter?
Der erste Schritt ist die schriftliche Bewerbung mit dem vollständigen Lebenslauf. Bereits das erste persönliche Gespräch hilft den Koordinatoren bei der Auswahl von Kindern/Jugendlichen, die einer Unterstützung durch einen Integrationsbegleiter bedürfen.
Wenn eine geeignete Einsatzmöglichkeit besteht, wird ein Vorstellungsgespräch zusammen mit dem Kind, den Eltern, dem Koordinator und dem Integrationsbegleiter geführt. Dabei wird bereits geprüft, ob eine Zusammenarbeit aller Beteiligten vorstellbar ist.
Was bringe ich dafür mit?
Die Antwort auf diese Frage ist vielfältig. Wenn auch Sie helfen wollen, sind wir für Ihre Bewerbung offen. Wir suchen ständig:
- qualifizierte Fachkräfte (z. B. Sozialpädagogen, Erzieher)
- Personen mit geringfügiger Qualifikation (z. B. Sozialassistenten, Familienpfleger)
- Personen ohne pädagogische Qualifikation (Quereinsteiger, geeignete Person)
Fortbildung, Supervision?
Die Teilnahme an Fortbildungen und Supervision sind verpflichtend. Dem Integrationsbegleiter entstehen hierdurch keine Kosten. Selbstverständlich gilt beides als Arbeitszeit.
Wir legen Wert auf Qualität!
Information für Ämter
Allgemeine Aufgaben
Pflegerische Hilfen, z. B. Unterstützung beim Toilettengang, bei der Versorgung mit Windeln, bei Umlagerungen, Transporte im Rollstuhl.
Lebenspraktische Aufgaben, z. B. Unterstützung beim Schulweg, beim An- und Auskleiden in der Kindertagesstätte oder Schule, bei der Nahrungsaufnahme, beim Wechseln der Räume insbesondere beim Treppensteigen.
Betreuung im schulischen Freizeitbereich, z. B. Unterstützung während der Pausen, bei außerunterrichtlichen schulischen Veranstaltungen (Wandertage, Schullandheim-aufenthalte, etc.)
Aufgaben der sozialen Integration
Unter anderem Kontaktaufnahme zu anderen Kindern und Jugendlichen unterstützen, Einzel- und Gruppenarbeit begleiten, Regelverständnis und Regelakzeptanz unterstützen, Förderbedarf im Bereich der Eigen- und Fremdwahrnehmung umsetzen.
Aufgaben der psychischen Stabilität
Unter anderem Vermittlung von Sicherheit durch Präsenz, Anleitung zur Deeskalation, Vermeidung von Stress und Unterstützung bei Stressbewältigung, Rituale, Zwänge auffangen, umleiten und abbauen, entsprechend des individuellen Förder-planes.
Unterrichts- und hortspezifisch wirkende Aufgaben
Unter anderem mediale Unterstützung bei individuellen Kommunikationshilfen (Alpha-Talker, Computer, Sprachcomputer, Buchstabentafeln, Zahlentafeln)
- Anwalt und Partner
- Motor für die Qualifizierung und Weiterentwicklung
- sozialer Dienstleister
- Mitgestalter der Sozial- und Gesellschaftspolitik
Jeder ist bei uns willkommen!
Wir setzen wir uns für Menschen mit Behinderung ein. Und das tun wir mit Erfolg: Zwischen 93,7 bis 98,6 Prozent aller Kinder, Eltern, Pädagogen sowie unserer Integrationsbegleiter schätzen unsere Arbeit sehr. *
Die Qualifikationen unserer Integrationsbegleiter sind sehr vielfältig. Von Quereinsteigern über Sozialassistenten und (Heil-)Erzieher bis hin zu Sozial-, Heilerziehungs- und Sonderpädagogen.
Ebenso wie die Kinder sind auch die Fähigkeiten unserer Integrationsbegleiter vielfältig. Dieses Fördern wir mit regelmäßigen Fortbildungen und Supervision, beides verpflichtend für den Integrationsbegleiter.
Durch diese Voraussetzungen können wir jedem Kind eine persönlich auf seinen Bedarf abgestimmte Hilfe bieten.
* für eine detaillierte Auswertung siehe "Auswertung der Evaluationsbögen zur Integrationsbegleitung […] 2017/2018" LINK
Wir legen Wert auf Qualität!
Denn zur Sicherstellung einer erfolgreichen Hilfe benötigt diese einen Rahmen und bewertbare Maßstäbe. Und das können wir Ihnen auch beweisen. LINK "Inklusion heute"
Information für Pädagog_en
Verfahrensweg bei körperlicher und geistiger Behinderung (§53/54 SGB XII) |
Verfahrensweg bei seelischer Behinderung (§35a SGB VIII) |
Antrag der Sorgeberechtigten beim Sozialamt |
Antrag der Sorgeberechtigten beim Jugendamt |
Schulische Stellungnahme |
Schulische Stellungnahme und Berichte der Eltern |
Ärztliches Gutachten |
Ärztliches Gutachten |
Prüfung, durch das Sozialamt ob, die Hilfe rechtmäßig, notwendig und geeignet ist |
Prüfung, durch das Sozialamt ob, die Hilfe rechtmäßig, notwendig und geeignet ist |
Entscheidung über die Gewährung der Hilfe |
Entscheidung über die Gewährung der Hilfe |
Auftrag an einen freien Träger - Suche nach einem geeigneten Integrationsbegleiter |
Auftrag an einen freien Träger - Suche nach einem geeigneten Integrationsbegleiter |
Die Befähigung des Schülers zur Teilhabe am schulischen Unterricht sicherzustellen, ist Kernaufgabe des Integrationsbegleiters. Die Umsetzung hängt von den individuellen Bedürfnissen des einzelnen Schülers ab. Es können medizinische und pflegerische Versorgungstätigkeiten im Vordergrund stehen, aber auch Hilfen bei der Strukturierung des Schulalltags, Unterstützung bei der Kommunikation, Erweiterung der sozialen Fähigkeiten und der Handlungskompetenz, Erlernen von Arbeitsstrategien und allgemeine Förderung der Selbständigkeit. Aufgaben von Lehrern/Fachkräfte dürfen nicht übernommen werden. Der Integrationsbegleiter gibt begleitende Hilfestellung. Die Verantwortung liegt weiterhin beim Lehrer/Fachkraft.
Information für Eltern
Wenn Eltern sich diese Frage stellen, stehen wir ihnen zur Seite. Pädagogen leisten gute und wichtige Arbeit - jedoch gestaltet es sich oft als schwer, ein einzelnes Kind neben bis zu 29 weiteren genau die Aufmerksamkeit zu schenken, die es wirklich benötigt.
Egal ob in der Kita, dem Hort oder der (Berufs-)Schule: Wir unterstützen, wo es möglich ist. Im Alter von 3 bis 27 Jahren helfen wir Kindern und Jugendlichen dabei, ihren (vor-) schulischen Alltag zu bewältigen.
Vom Antrag bis zum Einsatz …
Verfahrensweg bei körperlicher und geistiger Behinderung (§53/54 SGB XII) |
Verfahrensweg bei seelischer Behinderung (§35a SGB VIII) |
Antrag der Sorgeberechtigten beim Sozialamt |
Antrag der Sorgeberechtigten beim Jugendamt |
Schulische Stellungnahme |
Schulische Stellungnahme und Berichte der Eltern |
Ärztliches Gutachten |
Ärztliches Gutachten |
Prüfung, durch das Sozialamt, ob die Hilfe rechtmäßig, notwendig und geeignet ist |
Prüfung, durch das Jugendamt, ob die Hilfe rechtmäßig, notwendig und geeignet ist |
Entscheidung über die Gewährung der Hilfe |
Entscheidung über die Gewährung der Hilfe |
Auftrag an einen freien Träger - Suche nach einem geeigneten Integrationsbegleiter |
Auftrag an einen freien Träger - Suche nach einem geeigneten Integrationsbegleiter |
Wenn Eltern/Sorgeberechtigte Hilfe bei der Antragstellung benötigen, unterstützen wir sie dabei gerne.
Sobald wir den Auftrag vom Jugendamt/Sozialamt erhalten, machen wir uns auf die Suche nach einer geeigneten Person. Wenn wir einen Integrationsbegleiter stellen können, bitten wir die Eltern/Sorgeberechtigte mit Kind/Jugendlichen zu einem Gespräch mit einem Koordinator der Caritas und einem möglichen Integrationsbegleiter, dem sogenannten Kenn-lern-Treffen. Es werden alle Beteiligten einander vorgestellt. Dabei sollen Eltern/Sorgeberechtigte und Kind/Jugendlicher ihre Erwartungen an die Hilfe äußern. Bei diesem Gespräch wird vor allem geprüft, ob sich das Kind bzw. der Jugendliche und der vorgestellte Integrationsbegleiter eine vertrauensvolle Zusammenarbeit vorstellen können.
Sobald ein geeigneter Integrationsbegleiter gefunden wurde und alle Beteiligten sich eine Zusammenarbeit vorstellen können, findet ein "Hilfeplangespräch" aller an der Hilfe Beteiligten Personen und Institutionen statt (Jugendamt/Sozialamt; Schule, Kita, Hort, Autismus Ambulanz …), um über die Details der Hilfe zu sprechen.
So z.B. über
- der aktuelle Zustand des Kindes/Jugendlichen
- die Wünsche und Erwartungen der Eltern von der Hilfe
- die Möglichkeiten im Rahmen der Hilfe
- die Ziele der Integrationshilfe
- die Aufgaben des Integrationsbegleiters
- der Stundenumfang der Hilfe pro Woche
Dieses Gespräch ist Basis des Gesamthilfeplans, dieser wird vom zuständigen Amt erstellt und an allen Beteiligten im Hilfesystem weitergeleitet. Der Gesamthilfeplan dient zur Orientierung und Koordination der Hilfe.
Bevor es nun losgehen kann, findet noch ein Abstimmungsgespräch zwischen Caritas und der Schule/Kita/Hort statt. Jetzt kann die eigentliche Arbeit des Integrationsbegleiters in der Einrichtung beginnen. Nach ca. 4 - 8 Wochen erfolgt bereits das erste Reflexionsgespräch mit allen statt.
Alle 6 Monate findet eine Gesamthilfekonferenz statt, um die Hilfe den Bedürfnissen und eventuellen Veränderungen anzupassen.
Wie erfolgreich ist die Hilfe?
Aus unseren Befragungen der Beteiligten geht deutlich hervor: Mit der Hilfe sind Kinder/Jugendliche, Eltern, Pädagogen und Integrationsbegleiter sehr zufrieden. Zwischen 93,7 bis 98,6 Prozent der Kinder/Jugendlichen vertrauen ihrem Integrationsbegleiter, ebenso wie es ihre Eltern und Pädagogen tun. *
Natürlich werden Kinder und Jugendliche nicht von heute auf morgen erwachsen. Wir geben ihnen mit unserer Unterstützung Halt und führen sie durch ihren Alltag. Dabei arbeiten wir eng mit ihren Eltern zusammen und vermitteln mit diesen zusammen gesellschaftliche Werte. Viele Kinder und Jugendliche benötigen mehrjährige Hilfe. Und auch hier stehen wir ihnen und ihren Eltern als verlässlicher Partner mit Herz, Rat und Tat zur Seite.
* für eine detaillierte Auswertung siehe "Auswertung der Evaluationsbögen zur Integrationsbegleitung […] 2017/18" LINK
Wir legen Wert auf Qualität!
Denn zur Sicherstellung einer erfolgreichen Hilfe benötigt diese einen Rahmen und bewertbare Maßstäbe. Diese sind dokumentiert in den Qualitätsstandards. LINK "Inklusion heute"
Rechtliche Grundlagen im Überblick:
§35 a SGB VIII - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
§2 SGB IX - Was wird unter Behinderung verstanden
§53 SGB XII - Leistungsberechtigt? Aufgabe der Eingliederungshilfe
§54 SGB XII - Einbezug der Hilfen zur angemessenen Schulbildung in die Leistungen
der Eingliederungshilfe
Qualitätsstandards
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Klosterstr. 24
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