"Eine Reform der Krankenhausfinanzierung, die das Gesundheitssystem zukunftsfest macht, muss auch zukünftig die wohnortnahe Versorgung sichern." so Matthias Timmermann, Diözesancaritasdirektor des Caritasverbandes für das Erzbistum Hamburg.
Die von der Expertenkommission des Bundesgesundheitsministers vorgeschlagenen Empfehlungen dürften nicht Gesetz werden. Timmermann weiter: "Reformen im Gesundheitswesen sind notwendig, aber sie dürfen nicht zu wilden Einschnitten in die Krankenhauslandschaft führen. Der Wegfall leistungsfähiger Kliniken, die für die lebensweltnahe Gesundheitsversorgung von Kindern, alten Menschen, von Notfallpatienten und Schwangeren dringend benötigt werden, darf nicht Realität werden."
Aus Sicht der Caritas würde dies für die Patientinnen und Patienten lange Wartezeiten, beschwerliche Wege und eine unvertretbare Ausdünnung der Versorgungsstrukturen nach sich ziehen. Dies besonders in den ländlichen Regionen in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Besonders betroffen wären davon Menschen mit geringer Mobilität, mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen.
Die Krankenhausreform muss die stationäre Akutmedizin mit der ambulanten Versorgung, der Langzeitpflege und weiteren Bereichen der Gesundheitsversorgung wie der Behindertenhilfe oder der Rehabilitation wohnortnah und am Lebensumfeld der Menschen zusammendenken.
Hintergrund: Nachdem die "Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung" Empfehlungen für eine Reform der Krankenhauslandschaft ausgearbeitet hat, will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach noch vor der parlamentarischen Sommerpause gemeinsam mit den Ländern einen Gesetzentwurf vorlegen.