Rechtliche Beratung
Rechtsberatung
Die rechtliche Beratung des Spitzenverbandes verantwortet die außergerichtliche Beratung von Vorständen, Geschäftsführungen und Geschäftsbereichsleitungen der katholischen Einrichtungen und Dienste im Verbandsgebiet. Insbesondere besteht die Möglichkeit der Beratung zu Fragen des Arbeitsrechts und zu den Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR).
Darüber hinaus werden Informationen zu rechtlich relevanten Themen in Form von Rundschreiben oder
Newsletterbeiträgen herausgegeben. Die Legitimation und zugleich der Auftrag, Rechtsdienstleistungen zu erbringen, ergibt sich für den Caritasverband als Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege aus den Bestimmungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes (§§ 8 Abs. 1 5.
Halbs., 6 Abs. 2).
Regionalkommission Ost / AK
Durch das Ressort Tarifpolitik wird der Spitzenverband auf der Dienstgeberseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission vertreten. Der DiCV ist in die Regionalkommission Ost eingebunden. Über die Regionalkommission werden Themen des DiCV in die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas Deutschland eingebracht. Zielstellung ist hier die Planbarkeit von Änderungen in den Beschäftigungs- und Entgeltbedingungen auch zukünftig mit einem zeitlichen Versatz beizubehalten. Darüber hinaus ist die Mitwirkung an grundsätzlichen Änderungsprozessen der Arbeitsvertragsrichtlinien und der Ausgestaltung des Dritten Weges hier Aufgabe des Spitzenverbandes.
Zentrale Gehaltsabrechnung (extern)
Auf Wunsch erbringt der Personalservice der Caritas im Norden die Gehaltsabrechnung für Fachverbände und Mitglieder. Neben der Abrechnung erfolgen ebenfalls alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Dienstleistungen für Fachverbände und Mitglieder und deren Mitarbeitende.