Am Grünen Tal 50
19063 Schwerin
Hierzu zählen Themen wie Schutz vor Kinderarbeit; faire Löhne; Umwelt-und Naturschutz; Gleichbehandlung uvm.
Die Pflichten, die sich aus der Gesetzesgrundlage ergeben, gelten sowohl für den eigenen Geschäftsbereich als auch für das Handeln von Vertragspartnern und weiteren (unmittelbaren) Zulieferern. Aus diesem Grund hat die Caritas im Norden eine Grundsatzerklärung und Lieferantenstandards entwickelt, welche genau diese Aspekte abbilden.
Ziel des Lieferkettengesetzes ist es, an der Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage mitzuwirken, in dem es Anforderungen an ein verantwortliches Management von Lieferketten für Unternehmen festlegt. Es gibt einen klaren gesetzlichen Rahmen für die Erfüllung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten.
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