Schwangerschaft
Katholische Beratungsstellen für Schwangere dürfen keinen Beratungsschein ausstellen, wie er für einen zwar rechtswidrigen, aber dann straffreien Schwangerschaftsabbruch nach § 219 Abs. 2 StGB vorgeschrieben ist. Doch ist in manchen Fällen die gefühlte Ausweglosigkeit der Situation nach einer solchen Beratung nicht mehr so groß oder ganz beseitigt, denn es gibt viele Möglichkeiten der staatlichen oder auch kirchlich-caritativen Unterstützung im Falle einer Geburt des Kindes.
Schwangerenberatungsstellen finden Sie bei folgenden Institutionen und Einrichtungen im Bereich des Erzbistums Hamburg:
- Caritas Lübeck
- Caritas in Mecklenburg mit Beratungsstellen in Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Neustrelitz und Wismar.
- Caritas in Hamburg Die Schwangerenberatung der Caritas Hamburg hat ihre Tätigkeit eingestellt. Schwangere Frauen aus Hamburg und ihre Partner wenden sich ab sofort bitte an die Beratungsstellen des SkF in Hamburg Eilbek (Mitte) oder in Hamburg-Altona.
Weitere Beratungsstellen im Norden finden Sie beim caritativen Fachverband SkF:
- Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) Hamburg-Altona
- Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) Hamburg.
- Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) Kiel mit Beratungsstellen in Kiel, Neumünster, Elmshorn und Flensburg.
Der SkF Kiel unterhält auch ein Wohnhaus für Schwangere und junge Mütter. - Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) Eutin
- Sozialdienst katholischen Frauen (SkF) Ludwigslust
Rund um die Uhr steht zudem die Online-Beratung des Deutschen Caritasverbandes zur Verfügung.