Die Vorbereitungsausschüsse der Mitarbeiterseite und der Dienstgeber haben Wahlaufrufe herausgegeben. Diese finden Sie am Ende dieser Pressemeldung. Die Wahlaufrufe sind auch in der Verbandszeitschrift "neue caritas" 6/2020 vom 23. März 2020 veröffentlicht.
Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) ist zuständig für die Gestaltung des kirchlichen Arbeitsvertragsrechts, das für die mehr als 25.000 Einrichtungen und Dienste der Caritas gilt. Diesen Auftrag erfüllt sie auf Basis einer eigenen Ordnung, die von der Delegiertenversammlung des Deutschen Caritasverbandes beschlossen wurde. Die Arbeitsrechtliche Kommission besteht aus einer Bundeskommission und aus sechs Regionalkommissionen, unter anderem für die Region Ost. In allen Kommissionen sitzen gleich viele Vertreterinnen und Vertreter der Mitarbeiter- und der Dienstgeberseite. Die Gewerkschaften haben ein eigenes Entsenderecht.
Den Wahlaufruf der Mitarbeiterseite finden Sie hier.
Den Wahlaufruf der Dienstgeberseite finden Sie hier.